Der von Ministerin Aigner medienwirksam verkündeten „Erfolg“ bei Google Street View ist gar keiner: Auf der Internetseite www.sightwalk.de sind Aufnahmen von deutschen Großstädten schon längst veröffentlicht, ohne dass die Verbraucher vorher über ein Widerspruchsrecht informiert wurden. Es zeigt sich wieder einmal: Aigner setzt auf Vertrauen, nicht auf Ergebnisse, erklären Elvira Drobinski-Weiß und Waltraud Wolff.
Der von Ministerin Aigner medienwirksam verkündeten "Erfolg" bei Google Street View ist gar keiner: Auf der Internetseite www.sightwalk.de sind Aufnahmen von deutschen Großstädten schon längst veröffentlicht, ohne dass die Verbraucher vorher über ein Widerspruchsrecht informiert wurden. Es zeigt sich wieder einmal: Aigner setzt auf Vertrauen, nicht auf Ergebnisse. Anstatt fallweise populistische Interviews zu geben, sollte Frau Aigner endlich Vorschläge für eine Reform des Datenschutzrechts vorlegen.
Dazu gehört: Wir brauchen ein Unterlassungsklagenrecht für die Verbraucherverbände. Damit könnte zum Beispiel der Bundesverband der Verbraucherzentrale die Nutzungsbedingungen von StudiVZ und Co. vor Gericht überprüfen lassen. CDU und CSU haben dies im vergangenen Jahr verhindert.
Frau Aigner muss sich gegenüber den USA dafür einsetzen, dass das sogenannte Safe-Harbor-Abkommen endlich durchgesetzt wird. Das Safe-Harbor-Abkommen erklärt die EU-Datenschutzrichtlinie auch gegenüber facebook für anwendbar, facebook hält sich aber nicht daran. Hiermit könnte sie einen wirklich Schutz von personenbezogenen Daten von deutschen Verbrauchern erreichen.
Für die anstehende Novellierung der EU-Datenschutz-Richtlinie muss die Verbraucherschutzministerin zügig Reformvorschläge vorlegen, sonst fährt der Zug ohne sie ab. Mit Pressearbeit alleine kommt sie nicht weiter.
Die vergangenen Jahr von CDU/CSU zerfledderten Vorschläge für eine Bundesdatenschutz-Novelle müssen wieder auf den Tisch. Wir brauchen endlich ein modernes Datenschutzrecht, dass den Erfordernissen der digitalen Welt gerecht wird und den Schutz persönlicher Daten auch im Verhältnis Unternehmen - Bürger gewährleistet.