Der ZDF-Staatsvertrag genügt in seiner heutigen Form nicht den Anforderungen an einen staatsfernen Rundfunk. Dies hat das Vorgehen von Roland Koch in Sachen Brender deutlich gemacht. Deshalb dringt die SPD auf nachhaltige Änderungen des ZDF-Staatsvertrages zur Rückführung des Einflusses staatlicher Stellen und Parteien beim ZDF, erklären Siegmund Ehrmann und Martin Dörmann.
Der ZDF-Staatsvertrag genügt in seiner heutigen Form nicht den Anforderungen an einen staatsfernen Rundfunk. Dies hat das Vorgehen von Roland Koch in Sachen Brender deutlich gemacht. Deshalb dringt die SPD auf nachhaltige Änderungen des ZDF-Staatsvertrages zur Rückführung des Einflusses staatlicher Stellen und Parteien beim ZDF. Die SPD wird diesen Weg konsequent gehen. Nun sind zunächst die Ministerpräsidenten der Länder am Zuge. Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck und die anderen SPD-Länderchefs haben konkrete Änderungsvorschläge zum ZDF-Staatsvertrag vorgelegt. Diese sollen auf der nächsten Sitzung der Rundfunkkommission der Länder im Februar eingebracht und beraten werden.
Diese Initiative könnte deutlich schneller zur gebotenen Veränderung des Staatsvertrags führen als ein mehrjähriges Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Deshalb ist der Vorstoß politisch richtig und geboten. Ziel der Veränderung des Staatsvertrages ist es, zukünftig die Unabhängigkeit des ZDF durch eine staatsferne Zusammensetzung seiner Gremien auf eine verfassungsfeste Grundlage zu stellen.
Für den Fall, dass sich die Union einer substanziellen Veränderung des ZDF-Staatsvertrages verschließen oder die Gespräche auf die lange Bank schieben sollte, hat die SPD-Bundestagsfraktion bereits angekündigt, den ZDF-Staatsvertrag durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat für ein solches Normenkontrollverfahren bereits Vorarbeiten eingeleitet. Zugleich sind wir im Gespräch mit den anderen Fraktionen im Deutschen Bundestag, insbesondere mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wir sind zuversichtlich, dass im Bundestag am Ende das notwendige Quorum für ein Normenkontrollverfahren erreicht werden kann.
Es wäre aber für die Beschäftigten beim ZDF, das Ansehen der Politik und die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks besser, wenn eine Verfassungsklage dadurch vermieden werden könnte, indem zügig eine konsequente Änderung des ZDF-Staatsvertrages erfolgen würde.