Der 18. März 1990 ist der Tag, an dem in der DDR zum ersten Mal ein Parlament frei gewählt wurde. Der 18. März 1990 ist weder Feier- noch Gedenktag, wie der 3. Oktober oder der 9. November es sind. Dabei markiert die Volkskammerwahl vom 18. März das Ende einer revolutionären Phase und den Anfang der parlamentarischen Demokratie in Ostdeutschland.
Bis zu diesem Tag waren die Bürgerinnen und Bürger der DDR in der Geschichte ihres Landes neunmal zur Wahl der Volkskammer aufgerufen worden. Die ersten tatsächlich freien Wahlen erkämpfte sich das Volk.
Demokratie kommt nicht von selbst, Demokratie kann nicht verordnet, installiert oder einem Land und seiner Bevölkerung übergestülpt werden. Demokratie ist ein Lern- und ein Arbeitsprozess. Dieser Prozess kristallisierte sich auf die am 18. März 1990 frei gewählte Volkskammer.
Dieser 18. März 1990 stellt keinesfalls lediglich einen Zwischenschritt auf dem Weg zur Deutschen Einheit dar. Die damals neugewählte Volkskammer war ein Parlament der Möglichkeiten - ein Labor und Arbeitsparlament im besten Sinne. Die Volkskammer verabschiedete 164 Gesetze und fasste 93 Beschlüsse. Dabei währte sie nur sechs Monate.
Die SPD-Bundestagsfraktion würdigt heute, zum 20. Jahrestag, Engagement und Einsatz der am 18. März 1990 gewählten 88 sozialdemokratischen Frauen und Männer und die Arbeit aller 400 Mitglieder der Volkskammer:
Demokratie will immer wieder aufs Neue erstritten und durchgesetzt, ausgestaltet und gelebt werden, das gilt heute wie vor 20 Jahren.