Das Betriebsrentenstärkungsgesetz enthält neben der Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge auch wichtige Verbesserungen bei der Riester-Rente, wie die Anhebung der Grundzulage und die Abschaffung der Doppelverbeitragung von Riester-Renten in der betrieblichen Altersvorsorge. Bedauerlich ist, dass die Union nicht zur Einführung vorvertraglicher Informationspflichten der Anbieter von Riester-Verträgen über die Beachtung ethischer, sozialer und ökologischer Kriterien bei ihrer Anlagepolitik bereit war, erklärt Cansel Kiziltepe.