Heute hat die EU-Kommission das zweite Strafverfahren gegen Deutschland aufgrund von Verletzungen der Nitrat-Richtlinie, die eine Überdüngung der Böden verbietet, eingeleitet. Am Ende dieses Verfahrens stehen mögliche Strafzahlungen in Milliardenhöhe, die die Steuerzahler begleichen müssen. Die SPD-Bundestagsfraktion, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Wasserverbände haben schon bei der letzten Reform des Düngerechts 2017 darauf hingewiesen, dass die Bemühungen nicht ausreichen, um Nitratbelastung im Grundwasser tatsächlich zu senken, erklären Matthias Miersch und Rainer Spiering.