Zwei Urteile des Bundessozialgerichts haben erhebliche praktische Auswirkungen auf die soziale Absicherung von sogenannten unständig Beschäftigten. Damit sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gemeint, deren Arbeitsverträge regelmäßig auf weniger als eine Woche befristet sind. Das betrifft vor allem Kulturschaffende auf und hinter der Bühne, aber zunehmend auch andere, die vor allem projektbezogen arbeiten, etwa Beschäftigte im IT- und Dienstleistungsbereich (Stichwort Arbeit 4.0), sagen Ulla Schmidt und Ralf Kapschack.