Organspenden sind ein Thema, das viele Menschen berührt. Aber auch ein Thema, mit dem sich viele Mensch nicht beschäftigen möchten. Wie die Organspendebereitschaft künftig gestärkt werden kann, wurde am Donnerstag im Bundestag debattiert.
Zwei Gruppenanträge geben dabei Vorschläge vor. Der Gruppenantrag zur Einführung der Widerspruchslösung spricht sich dafür aus, dass jeder volljährige und einwilligungsfähige Mensch grundsätzlich als Organspender gilt, sofern er zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat. So soll die Zahl der verfügbaren Spenderorgane deutlich erhöht werden. Bisherige Reformen waren nicht erfolgreich. Erhalten bleibt die Entscheidungsfreiheit – jeder Mensch kann jederzeit widersprechen. Darüber soll umfassend informiert werden. Entlastet werden so auch die Angehörigen, die sonst nach Todesfällen diese Entscheidung zu treffen haben. Organspende soll vom Ausnahmefall zum Regelfall werden, ohne das Recht auf Ablehnung einzuschränken.
Im Gegensatz dazu lehnt der zweite Antrag einen automatischen Spenderstatus ab. Ein Schweigen könne nicht als Zustimmung gewertet werden. Organspende solle auf einer freiwilligen und ausdrücklich dokumentierten Entscheidung beruhen sollte. Aufklärung, Beratung und die Registrierung des eigenen Willens sollen verbessert werden.
Nach der ersten Lesung werden die Anträge nun in den zuständigen Ausschüssen beraten. Gruppenanträge werden von Abgeordneten verschiedener Parteien gemeinsam erarbeitet und unterstützt. Sie werden häufig bei ethischen Grundsatzfragen erarbeitet, wie bei Organspende oder Sterbehilfe.