Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz

Kinder- und Jugendschutz im Schatten der Pandemie

Mittwoch, 07.04.2021

Von 18:30 Uhr bis 20:30 Uhr

Fraktion vor Ort digital

| Niederste Straße 15, 57439 Attendorn

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen fand aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion bisher teils nur unzureichend Beachtung. Dabei leben knapp 20 Millionen Menschen unter 25 Jahren in Deutschland. Unter ihnen sind 1,1 Millionen Kinder und Jugendliche, die in schwierigen sozialen oder persönlichen Umständen aufwachsen. Sie sind darauf angewiesen, dass die Kinder- und Jugendhilfe sie und ihre Familien unterstützt – in Zeiten der Pandemie und darüber hinaus. Dafür brauchen wir ein starkes Kinder- und Jugendhilferecht. Dieses wird nun –  nach einem ersten Anlauf in der vergangenen Wahlperiode und auf Betreiben der SPD-Bundestagsfraktion– endlich reformiert.

Der Gesetzesnovelle ging ein vorgeschalteter Beteiligungsprozess voraus. Dieser hat Fachverbände, Wissenschaft, Ministerien und Länder zunächst an einen Tisch gebracht. Die Ergebnisse dieser Gespräche bildeten das Fundament für die Gesetzesreform, mit der wir die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen noch stärker in den Fokus rücken, etwa mit mehr und besser zugänglichen Beschwerde- und Beratungsstellen für sie und ihre Familien. Gleichzeitig stärken wir den Kinderschutz in Heimen und Pflegefamilien und fördern künftig auch Hilfen und Nachbetreuungsangebote für über 18-jährige.

Wir heißen Sie im Namen der SPD-Bundestagsfraktion herzlich willkommen und möchten Sie über das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz informieren sowie die von uns gesetzten Akzente im Gesetz beleuchten. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ulrike Bahr, MdB
Berichterstatterin für die Kinder- und Jugendhilfe

Nezahat Baradari, MdB
SPD-Bundestagsfraktion

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