Hierzu hat der Bundestag am Donnerstag einen Gesetzentwurf der Koalition zur „Änderung des Sachverständigenrechts“ beraten (Drs. 18/6985). Er sieht vor, die Beteiligungsrechte der Parteien bei der Auswahl des Sachverständigen zu stärken. Der Sachverständige hat zur Gewährleistung der Neutralität unverzüglich zu prüfen, ob Gründe vorliegen, die geeignet sind, Misstrauen gegen seine Unparteilichkeit zu rechtfertigen, und diese dem Gericht unverzüglich mitzuteilen.

In Kindschaftssachen sollen zur Verbesserung der Qualität der Gutachten Mindestvorgaben für die Berufsqualifikation von Sachverständigen gesetzlich vorgegeben werden.

Zur effektiven Verfahrensbeschleunigung soll das Gericht schließlich dem Sachverständigen bei Anordnung der schriftlichen Begutachtung eine Frist zur Übermittlung des Gutachtens setzen und die Einhaltung dieser Frist effektiv überwachen. Darüber hinaus ist eine Änderung des Anschlussbeschwerderechts in Ehescheidungsverfahren vorgesehen. Dadurch sollen falsche Rechtskraftzeugnisse aufgrund fehlerhafter oder unterbliebener Bekanntmachungen an einen Versorgungsträger zukünftig vermieden werden.