Nun hat Kurt Graulich seinen umfangreichen und akribischen Bericht in einer öffentlich zugänglichen Version und einer nichtöffentlichen Version vorgelegt. Am 5. November steht er dazu dem NSA-Untersuchungsausschuss in öffentlicher Sitzung Rede und Antwort. Einen Tag zuvor teilte Christian Flisek, SPD-Obmann im NSA-Untersuchungsausschuss, Vertreterinnen und Vertreter der Medien in Berlin seine Eindrücke zum Graulich-Bericht mit.

Der sehr umfassende Bericht zeige, dass es das richtige Verfahren gewesen sei, die Analyse und Bewertung der Selektorenliste in die Hände einer unabhängigen sachverständigen Vertrauensperson zu legen, sagte Flisek. Und Kurt Graulich sei die richtig Person dafür gewesen. Der Bericht sei insofern als historisch zu bezeichnen, weil er von einer noch nie dagewesene Transparenz im Bereich der Nachrichtendienste zeuge, betonte Flisek.

Allein den Aufwand von Graulich zur Einarbeitung in die gesamte Thematik, für die Sichtung der Selektoren, für ihre Katalogisierung und Typisierung sowie ihre Bewertung hätten Parlamentarier wahrscheinlich so gar nicht leisten können, stellte Flisek klar: „Nun liegen klare Ergebnisse auf dem Tisch“. Dass die Selektoren nicht mit Namen unterlegt seien, sei von Anfang an klar gewesen, aber es gebe eindeutige Typisierungen. Der Bericht erfülle höchste Ansprüche und sei eine gute Grundlage für die weitere Arbeit des Untersuchungsausschusses.

Der Graulich-Bericht zeigt auf, dass unter den vom BND erfassten 40.000 Selektoren 68 Prozent europäischen Regierungsstellen zuzuordnen sind. Darunter die E-Mail-Adressen ganzer Bürostäbe europäischer Regierungen. Wenn Regierungen und Institutionen deutscher Partnerländer ausspioniert wurden, dann verstoße das gegen deutsche Interessen und entspreche nicht dem Auftragsprofil des BND, sagte Flisek. Zudem soll das Übermaß an Spähzielen nicht vom Memorandum of Agreement (Vereinbarungsprotokoll) über die nachrichtendienstli-che Zusammenarbeit zwischen den NSA und BND gedeckt sein.

Auch deutsche Unternehmen sollen sich laut Graulich-Bericht unter den Selektoren befunden haben, aber die Absicht der Wirtschaftsspionage soll nicht nachweisbar sein. E-Mail-Adressen und Telefonnummern von deutschen Grundrechtsträgern im In- und Ausland sollen nur im Promillebereich unter den in die Überwachung eingesteuerten Selektoren gewesen sein. Dennoch handelt es sich hierbei um einen Grundrechtseingriff.

Bei den insgesamt 40.000 Selektoren aus den Jahren 2005 und 2015 könne laut Bericht differenziert werden, ob sie gar nicht ins Erfassungsprofil zur Überwachung eingesteuert, nach einer kurzen Zeit wieder entnommen oder erst bei einer der Sonderprüfungen ab 2013 deaktiviert wurden. Bei den europäischen Regierungsstellen sollen die Selektoren zumeist länger aktiv gewesen sein. Die meisten untersuchten Selektoren wurden jedoch nicht zur Überwachung eingesteuert, sondern zuvor entnommen.

Christian Flisek kündigte an, dass sich auf Grund des Berichts zu den Selektoren der BND-Präsident Gerhard Schindler kritischen Fragen im Untersuchungsausschuss wird stellen müssen. „Denn das Thema sei im BND auf die sehr leichte Schulter genommen worden“. Der Bericht offenbare schwerwiegende organisatorische Mängel innerhalb des BND. „Das macht deutlich, dass der BND bei der Fernmeldeüberwachung aus dem Graubereich heraus muss, eine klare Rechtsgrundlage braucht und einer lückenlosen parlamentarischen Kontrolle zugeführt werden muss“, sagte Flisek.

Als einzige Bundestagsfraktion habe die SPD-Fraktion bereits vor einigen Monaten konkrete Vorschläge für eine Reform des BND-Gesetzes auf den Tisch gelegt. Nun sei das Kanzleramt an der Reihe.

Von dem gewählten Verfahren, die Selektorenliste von einer unabhängigen sachverständigen Vertrauensperson prüfen zu lassen, profitiere auch die Öffentlichkeit, betonte Flisek. Denn bis die Klage der Opposition auf Herausgabe der Selektorenliste an die Mitglieder NSA-Untersuchungsausschusses entschieden sei, werde es noch Monate dauern. „Wenn wir den Weg gegangen wären, wären wir in der Sache kein Stück weiter“.

Anja Linnekugel