Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ob Implantate oder andere Hochrisikoprodukte: Für uns stehen die Patientensicherheit und der Patientennutzen ganz unabhängig von laufenden Verhandlungen immer an erster Stelle,
und ich bin mir sicher, das gilt auch und gerade für das Gesundheitsministerium. Es wird daher genau diese Aspekte, die auch bei den vielen Dingen, die im Vorfeld schon geregelt wurden, immer mit berücksichtigt wurden - der Kollege Monstadt hat das im Vorfeld schon erklärt -, auch in die Trilogverhandlungen einbringen.
Die Trilogverhandlungen, die am Ende eines bereits laufenden Gesetzgebungsverfahrens zu einer Einigung zwischen der EU-Kommission, dem EU-Parlament und dem EU-Rat führen, bieten zwar einen Ansatz, viel wichtiger ist aber - das ist hier mehrfach ausgeführt worden -, dass die genannten Aspekte Patientensicherheit und Patientennutzen bereits in den unterschiedlichen Gesetzgebungsprozessen - übrigens: einige davon haben Sie im Verhältnis zu den gerade laufenden ja auch angesprochen - berücksichtigt wurden und immer berücksichtigt werden.
Im Übrigen: Diese Verhandlungen sind nicht nur auf einem guten Weg, sondern sie sind, wenn ich das richtig verstanden habe, auch nicht weit von einem Abschluss entfernt. In Ihrem Antrag deuten Sie ja selbst an, dass vorgesehen ist, noch bis Ende dieses Jahres zu einem Abschluss zu kommen.
Deshalb wäre es ja auch zu spät, erst jetzt an dieser Stelle einzugreifen.
Zentral für Patientensicherheit und Patientennutzen sind - deswegen finde ich auch das Gegeneinander, das hier zwischen der Wirtschaft und dem aufgebaut wird, was wir unter Patientensicherheit und Patientennutzen verstehen, immer etwas problematisch - natürlich auch die Dinge, die durch Innovation und Fortschritt positiv für den Patienten erreicht werden können. Der Patientennutzen - auch das ist natürlich wichtig - manifestiert sich für uns darin, dass Krankheiten besser bekämpft werden können, dass mit Krankheiten besser umgegangen werden kann und dass die Medizinprodukte letztlich einen echten Nutzen für die Patienten haben.
Das muss immer mit beachtet werden.
Natürlich müssen wir auch darauf achten, dass minderwertige oder fehlerhafte Implantate oder Hochsicherheitsmedizinprodukte möglichst zeitnah und frühzeitig erkannt werden und - damit bin ich auch ein bisschen bei der Produkthaftung - dass diese Produkte möglichst gar nicht erst zum Einsatz kommen. Egal was auch immer wir zur Produkthaftung beschließen wollen und egal ob eine entsprechende Versicherung greift, was wir seinerzeit in unserem Antrag gefordert haben - ich bin nach wie vor der Ansicht: es kann absolut nichts verschlagen, wenn man eine vernünftige Haftpflichtversicherung zwingend vorgibt; denn selbst wenn alle schon eine haben, ist das egal, sie erfüllen dann schon die Vorgaben des Gesetzes -, all das sollte möglichst nicht zum Tragen kommen.
Wir wollen nach Möglichkeit erreichen, dass niemand unter den Folgen zu leiden hat. Die Versicherung deckt im Zweifel nur die Kosten ab. All das Leid, das damit verbunden ist, wenn Implantate nicht funktionieren, herausgeholt und andere eingesetzt werden müssen, wenn Medizinprodukte Schäden verursachen - Herr Weinberg, Sie haben ein paar Aspekte angesprochen -, kann sowieso keine Versicherung abdecken. Sie sprechen durchaus zu Recht einige Punkte an. Auch wir haben diese Punkte in unserem Antrag von 2012 aufgegriffen. Der richtige Weg ist, Probleme frühzeitig zu erkennen, die Zertifizierung, die Zulassung so zu regeln, dass Medizinprodukte, die Schäden verursachen, gar nicht erst auf den Markt kommen und fehlerhafte Implantate gar nicht erst eingebaut werden und sich dadurch nach Möglichkeit auch nicht die Frage der Haftung stellt.
Wir aber glauben, dass das in den laufenden Verhandlungen erreicht werden kann. Wir sind uns sicher, dass das Ministerium das im Blick hat. Ich bin für den Bereich Telemedizin zuständig, der von dem Bereich Medizinprodukte, über den wir hier reden, gar nicht so weit weg ist. Auch bei telemedizinischen Produkten ist ganz entscheidend, dass wir wie auch bei den anderen Gesetzen immer die Patientensicherheit und den Patientennutzen im Blick haben und transparent regeln. Insofern bin ich mir ganz sicher, dass das in dem entsprechenden Verfahren geregelt wird.
Dennoch werden wir uns schon wegen der sehr schnellen Entwicklung in diesem Bereich kontinuierlich mit der Frage Sicherheit von Medizinprodukten auseinandersetzen und weiter beschäftigen müssen. Da werden wir sicherlich auch die Zulassungsverfahren im Blick halten. Das haben wir mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz an einer Stelle schon sehr deutlich getan.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.