Gemeinnützige Organisationen und Träger können für ihre laufenden Kosten Überbrückungshilfen erhalten.
- Das „Programm für Überbrückungshilfen“ unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen sowie gemeinnützige Einrichtungen, wenn ihr Umsatz wegen der Corona-Pandemie stark eingebrochen ist. Es hat ein Zuschussvolumen von bis zu 25 Milliarden Euro. Profitieren sollen davon zum Beispiel Jugendherbergen, Schullandheime, Familienferienstätten, Träger der Jugendbildung und des internationalen Jugendaustauschs, die wegen der Pandemie in finanzielle Not geraten sind.
- Da die gemeinnützigen Organisationen den Betrieb erst nach und nach und mit Einschränkungen wieder aufnehmen können und das Programm nur bis Ende August läuft, haben wir noch eine Schippe draufgelegt: Ergänzend zu den Überbrückungshilfen können Jugendherbergen, Schullandheime und andere Jugendbildungsstätten bis Jahresende Zuschüsse erhalten. Dafür stellen wir ein Gesamtvolumen von 100 Millionen Euro zur Verfügung. Auch zur Unterstützung von Inklusionsunternehmen und Einrichtungen der Behindertenhilfe stehen insgesamt zusätzlich 100 Millionen Euro bereit.
Wir helfen gemeinnützigen Organisationen und Trägern wieder auf die Beine – mit schnellen Krediten zu günstigen Konditionen.
- Um die Länder dabei zu unterstützen, gemeinnützige Organisationen und Träger zu stabilisieren, wird 2020 über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein Kredit-Sonderprogramm aufgelegt. Es kann bis Ende 2021 verlängert werden. Der Bund stellt dafür eine Milliarde Euro bereit. Das Verfahren: Gemeinnützige Organisationen können ihren Antrag bei den landeseigenen Förderinstituten einreichen, die wiederum dazu eigene Programme auflegen. Ziel ist eine schnelle Kreditvergabe zu günstigen Konditionen.
- Im KfW-Programm „Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen“ wird die Deckelung der jeweiligen Kreditsumme von bislang 50 Millionen Euro aufgehoben. So können jetzt auch größere gemeinnützige Organisationen gefördert werden.
Wir sichern soziale Versorgung ab.
- Soziale Einrichtungen wie das Müttergenesungswerk und Heilmittelerbringer, z.B. Logopädinnen oder Ergotherapeuten, sind elementar für eine gute Versorgung. Um ihre Arbeit auch weiterhin zu gewährleisten, sorgen wir dafür, dass pandemiebedingte finanzielle Belastungen ausgeglichen werden.
Wir gewährleisten, dass Träger der sozialen Arbeit ihre Angebote fortführen können.
- Auf der Grundlage des neuen Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes können von den Leistungsträgern Zuschüsse an Einrichtungen und soziale Dienste gezahlt werden.
Die Ausweitung des Kurzarbeitergeldes hilft auch sozialen Einrichtungen.
- Wie Betriebe können auch gemeinnützige Unternehmen und Einrichtungen wie Vereine, Kindertagesstätten und Jugendherbergen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie Kurzarbeitergeld beantragen.
Wir investieren in Elektromobilität bei den Sozialen Diensten im Stadtverkehr.
- Mit einem Programm zum Austausch von Fahrzeugflotten (Sozial & Mobil) soll in die Modernisierung der Fuhrparks sozialer Träger und Dienstleister investiert werden.