"Die Urteilsserie reißt nicht ab. Schon wieder hat die schwarz-gelbe Koalition von den Karlsruher Richtern eine Quittung für ihre 'Vogel-Strauß-Haltung' und Blockadepolitik bekommen.
Die Ungleichbehandlung von Eheleuten und eingetragenen homosexuellen Lebenspartnern beim Ehegattensplitting ist verfassungswidrig.
Union und FDP hätten diesen Missstand schon längst und ohne Richterspruch beseitigen müssen. Stattdessen haben sie Bürgerinnen und Bürger dazu gezwungen, in langwierigen Prozessen alle Instanzen zu durchlaufen und ihr Recht einzuklagen. Wie so oft hat Schwarz-Gelb auch hier internen Koalitionsstreit auf dem Rücken der Menschen ausgetragen. Wie so oft hat das höchste Gericht die Rechnung dafür ausgestellt.
Ich erwarte jetzt von der Regierungskoalition, dass sie die Vorschriften im Einkommensteuergesetz, die Ehegattensplitting bislang nur für Eheleute ermöglichen, nach den Vorgaben des Verfassungsgerichts für die eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften rückwirkend ab dem 1. August 2001 anpassen - so schnell wie möglich!"