"Es wäre ein beispielloser Affront, dem Bundesverfassungsgericht die Kontrolle über das Wahlrecht zu entziehen. Es darf kein Wahlrecht ohne Kontrolle durch das Bundesverfassungsgericht geben. Die Mehrheit darf sich das Wahlrecht nicht so zuschneiden, wie es den Bedürfnissen der Machtabsicherung entspricht," erklärt der 1. Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Thomas Oppermann.
O-Ton von Thomas Oppermann
Kein Wahlrecht ohne Kontrolle durch das Bundesverfassungsgericht
Thomas Oppermann, 1. Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion, bezeichnete den Vorschlag von Unions-Fraktionsvize Krings, dem Verfassungsgericht die Zuständigkeit für das Wahlrecht zu entziehen, als beispiellosen Affront.