"Es wäre ein beispielloser Affront, dem Bundesverfassungsgericht die Kontrolle über das Wahlrecht zu entziehen. Es darf kein Wahlrecht ohne Kontrolle durch das Bundesverfassungsgericht geben. Die Mehrheit darf sich das Wahlrecht nicht so zuschneiden, wie es den Bedürfnissen der Machtabsicherung entspricht," erklärt der 1. Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Thomas Oppermann.