Der Wahlkampf hat begonnen. Alle Themen, die CDU/CSU und FDP unerwünscht sind und die sie aufgrund koalitionsinterner Streitigkeiten in der Öffentlichkeit in ein schlechtes Licht rücken, werden systematisch von der Tagesordnung des Deutschen Bundestages ferngehalten.

Dabei treten die Regierungsfraktionen die Minderheitsrechte der Opposition mit Füßen. Schwarz-Gelb verhindert durch Vertagungsanträge zu Vorlagen zum Thema gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften beispielsweise nicht nur, dass Gesetzentwürfe und Anträge der Oppositionsfraktionen überhaupt im Plenum beraten werden können – mit dem Ziel, interne Streitigkeiten wie etwa bei der Frauenquote nicht öffentlich zu machen. Auch Sachverständigenanhörungen zu Anträgen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zu bezahlbaren Mieten werden einfach entgegen der Geschäftsordnung mit Mehrheit abgelehnt, obwohl das ein maßgebendes Minderheitsrecht ist.

Mittlerweile ist die Koalition so dreist und verhindert die inhaltliche Auseinandersetzung mit Oppositionsvorlagen zur Abgeordnetenbestechung, indem sie selbst die Debatte über ihre Vertagungsanträge einfach mit Mehrheit für beendet erklärt. Ein solches Verhalten steht dem Parlament nicht gut zu Gesicht. Wir werden die heutigen Vorgänge daher durch den Bundestagspräsidenten überprüfen lassen. Das wird ein Nachspiel haben.