Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein Recht auf Offenlegung von staatlichen Untersuchungsergebnissen bei Lebensmitteln. Und zwar nicht erst im Wiederholungsfall, sondern sofort und immer, fordert Elvira Drobinski-Weiß. Aigners Verbraucherinformationsgesetz hält nicht, was die Ministerin verspricht.
Information der Verbraucher nur ausnahmsweise - das ist die Kernaussage von Aigners Verbraucherinformationsgesetz. Wir fordern, dass Behörden von sich aus über Lebensmittelskandale wie bei Müller-Brot informieren. Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein Recht auf Offenlegung von staatlichen Untersuchungsergebnissen. Und zwar nicht erst im Wiederholungsfall, sondern sofort und immer.
Aigner legt die Latte für eine Information der Öffentlichkeit viel zu hoch. Und die CDU-Ministerpräsidenten haben heute ein Chance verpasst, etwas daran zu ändern.
Zukünftig können die Behörden die Öffentlichkeit bei Gesundheitsrisiken und Täuschungen meist nicht durch Nennung von Herstellern und Produkten warnen. Denn Aigner hat die Hürden hierfür herauf gesetzt: Über Verstöße gegen Vorschriften zum Schutz vor Gesundheitsgefahren beziehungsweise Täuschung muss erst informiert werden, wenn ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist und der Verstoß wiederholt begangen wurde oder er ein nicht unerhebliches Ausmaß erreicht hat.
So wird die Vorschrift in der Praxis kaum eine Bedeutung haben. Veröffentlichungen wie der Pestizidreport aus Nordrhein Westfalen und die Information über Acrylamidbelastungen sind mit der Neuregelung in Zukunft faktisch verboten. Denn eine Information der Öffentlichkeit über Grenzwertüberschreitungen ist erst möglich, wenn zwei voneinander unabhängige Laboruntersuchungen vorliegen. Damit wird die Information der Öffentlichkeit nicht nur zeitlich verzögert, sondern wegen nicht ausreichender Laborkapazitäten auch faktisch erschwert. Zudem müssen die Kosten für die Untersuchung der B-Probe dann nicht von den Wirtschaftsbeteiligten, sondern den Vollzugsbehörden getragen werden, was angesichts von Kosten in Höhe von bis zu 1.000 Euro pro Untersuchung ein echtes Hindernis ist. Auch die Regeln über "Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse" verhindern Transparenz.
Das versteht Ministerin Aigner unter Klarheit und Wahrheit.