Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuordnung der landwirtschaftlichen Sozialversicherung geht nicht weit genug. Wir wollen das soziale Alterssicherungssystem attraktiver gestalten, die Hofabgabeklausel streichen und die finanziellen Mittel im Interesse der Versicherten effizienter nutzen, fordert Wilhelm Priesmeier.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuordnung der landwirtschaftlichen Sozialversicherung ist unzureichend.
Bislang deckt der Bund zwei Drittel der Ausgaben der landwirtschaftlichen Sozialversicherungen. Wir wollen den Einfluss des Bundes in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung stärken und seine Gestaltungshoheit sichern. Hier geht der Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht weit genug.
Gleichzeitig wollen wir das soziale Alterssicherungssystem attraktiver gestalten. Das bedeutet auch: Die Hofabgabeklausel muss weg. Sie ist nicht mehr zeitgemäß und hat ihre strukturelle Wirkung längst verloren. Die Landwirte umgehen ideenreich die Hofabgabeklausel und schwächen dadurch das System.
Wir müssen die finanziellen Mittel im Interesse der Versicherten effizienter nutzen. Das bedeutet auch, dass wir auf allen Ebenen sparen müssen. Die Beschäftigten der Sozialversicherungen müssen zukünftig mehr Kernaufgaben übernehmen. Wir lehnen die Beauftragung Dritter grundsätzlich ab. So können Verwaltungsaufgaben im Umfang von mehr als drei Millionen Euro jährlich eingespart werden. Dafür müssten die Landesbauernverbände die ihnen bisher übertragenen Aufgaben an die landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger zurückgeben. Davon steht nichts im Gesetzentwurf der Bundesregierung.