Übereinstimmend kritisch äußersten sich die zu der gestrigen öffentlichen Anhörung des Auswärtigen Ausschusses eingeladenen Sachverständigen aus Institutionen und Verbänden zur Visa-Praxis Deutschlands. Nahezu alle eingeladenen Experten sprachen sich für eine neue „Willkommenskultur“ für Visaantragsteller aus Russland und anderen anliegenden Staaten aus, erklärt Franz Thönnes.

 

Übereinstimmend kritisch äußersten sich die zu der gestrigen öffentlichen Anhörung des Auswärtigen Ausschusses eingeladenen Sachverständigen aus Institutionen und Verbänden zur Visa-Praxis Deutschlands. Nahezu alle eingeladenen Experten sprachen sich für eine neue "Willkommenskultur" für Visaantragsteller aus Russland und anderen anliegenden Staaten aus. Der Imageschaden Deutschlands durch eine auf Abwehr ausgerichtete Behandlung von Antragstellern sei erheblich. Bereits jetzt sei ein deutlicher Rückgang der Zahlen russischer Touristenreisen nach Deutschland zu beobachten. Als einen ersten Zwischenschritt auf dem Weg zu einer völligen Aufhebung der Visapflicht empfahlen die Experten die verstärkte Ausstellung von Mehrjahresvisa.

 

Nach der Darstellung der rechtlichen Grundlagen des Schengen-Kodex durch Prof. Dr. Dr. h.c. Kay Hailbronner von der Universität Konstanz brachten Michael Harms, Vorstand der der Deutsch-Russischen Außenhandelskammer aus Moskau, Prof. Dr. Rainer Lindner, Geschäftsführer des Ost-Ausschusses der Deutschen Wirtschaft aus Berlin, Hiltrud Stöcker-Zafari, Verband binationaler Familien und Partnerschaften aus Frankfurt/Main, Peter Wittschorek, Geschäftsführer des MitOst e.V. aus Berlin und Martin Hoffmann, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Deutsch-Russischen Forums e.V. aus Berlin ihre Erfahrungen und kritischen Einschätzungen ein.

 

Diese konzentrierten sich insbesondere auf: Persönliches Vorsprechen und Abholen der Visa vor dem Hintergrund von bis zu 1.000 Kilometer An- und Abreisewegen, Vorlage von Originalen und die Nichtakzeptanz von Kopien, begrenzte Räumlichkeiten, die zu Warteschlangen auf der Straße beitragen, zu lange Wartezeiten insbesondere in den Sommermonaten, Anzweifeln des Reisezwecks und der Dringlichkeit, uneinheitliche Praxis der Sicherheitsgewährleistungen, die Nichtverfügbarkeit des Reisepasses in den teilweise zulange dauernden Bearbeitungszeiträumen, nochmaliges Hinterfragen bereits geleisteter und geprüfter Datenangaben durch die Bundespolizei bei der Einreise, zu geringe Ausnutzung bereits bestehender Vereinfachungen für Mehrfachvisa, unterschiedliche Handhabung innerhalb der Botschaften und Konsulate des Schengen-Raumes, Erschwerung von Praktikantenausbildung und Freiwilligendiensten, dem Entstehen von Wettbewerbsnachteilen gegenüber Staaten, die auf Visa verzichten oder eine flexiblere Handhabung praktizieren sowie der Widerspruch zwischen dem Fall des Eisernen Vorhanges und der Aufrechterhaltung bürokratischer Einreiseformalitäten mit der geltenden Visa-Praxis, die das vielfältige Zusammenkommen von Menschen aus Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Gesellschaft erschwere.

 

Damit wurden die bereits in der interfraktionellen Arbeitsgruppe des Deutschen Bundestages erörterten kritischen Sichtweisen bestätigt. Auch wurden von den Sachverständigen in großer Übereinstimmung Vorschläge für Erleichterungen vorgetragen, die möglicherweise unterhalb der Veränderungen von rechtlichen Regelungen möglich sind. Dazu gehören beispielhaft eine Reduzierung der einzureichenden Unterlagen, die Akzeptanz von Kopien sowie die Abschaffung des persönlichen Vorsprechens, Reduzierung der Bürokratie, Einführung internetgestützter vollelektronischer Visabeantragung, -bearbeitung und -erteilung, visafreie Kurzreisen, eine Aufstockung des Personals insbesondere in den Sommermonaten zur Bearbeitungsbeschleunigung, Nutzung der Möglichkeit zur Ausstellung von Mehrfachvisa, stärkere Einbeziehung von Kammern und Organisationen in Vorprüfungen zur Beschleunigung der Verfahren, Verzicht von Mehrfachüberprüfungen durch andere Behörden, Senkung der Gebühren, Gültigkeitsverlängerung der Visa mit einwandfreier glaubwürdiger bisheriger "Reisegeschichte", einheitliche Verfahren der Schengenstaaten nach gemeinsamen Kriterien, Nutzung der Visumerleichterungsabkommen und die Einführung eines Qualitätsmanagements mit verständlicher Kommunikationspraxis für die Antragssteller sowie die Entwicklung einer Willkommenskultur.

 

Am Ende solle auf jeden Fall eine Visafreiheit, gerade im Bezug auf den Reiseverkehr mit Russland stehen. Übereinstimmung herrschte diesbezüglich ebenso hinsichtlich der Notwendigkeit, dass dann auch die bürokratische und unangemessene Registrierungspflicht in Russland abzuschaffen sei.

 

Diese Überlegungen werden nun Eingang finden in die weiteren Beratungen der Interfraktionellen Arbeitsgruppe. Dazu wird auch eine Beauftragung des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages gehören, mit der geprüft werden soll, welche Schritte unterhalb der Veränderungen rechtlicher Bedingungen gegangen werden können. Ebenso soll die Praxis anderer Schengen-Staaten in deren Botschaften und Konsulaten in die Bearbeitung mit einbezogen werden.

 

Die kritischen Stimmen der Sachverständigen sowie ihre konstruktiven Vorschläge stellen einen überzeugenden Ruf nach schnellen Vereinfachungen dar. Diese könnten zu wahrnehmbaren Erleichterungen für die Menschen führen und erheblich dazu beitragen, dass sich unnötige Aufwendungen vermeiden lassen, Wirtschaftskontakte sich vervielfachen und insbesondere der Austausch von Bürgerinnen und Bürgern, Schülern und Studenten, Wissenschaftlern, ehrenamtlich Aktiven und Vertretern der verschiedensten Organisationen und Verbände sich erhöhen würde. Dies käme dem Interesse einer Förderung des zivilgesellschaftlichen Austausches entgegen und würde das Leben der Menschen in Europa orientiert an gemeinsamen Wertvorstellungen erheblich fördern.

 

Die Anhörung umfasste ebenso sicherheitspolitische Aspekte. So wurden die Aspekte einer Visa-Datei genauso angesprochen wie biometrische Pässe. Für die Interfraktionelle Arbeitsgruppe ist unstrittig, dass bei ihrer weiteren Tätigkeit auch die sicherheitsrelevanten Fragen beraten werden. So bleibt zu klären, ob die Bürokratie der Visapraxis und die damit im Zusammenhang stehenden Verwaltungsaufwendungen und Kosten im Verhältnis zur erwünschten und real erzeugten Sicherheit stehen. Ebenso ist der Frage nachzugehen, ob nicht auch mit anderen organisatorischen und technischen Mitteln Kriminalität und terroristische Risiken wirksamer bekämpft und damit auch die berechtigten Sicherheitsinteressen Deutschlands erfüllt werden können.