Im Sommer 2010 haben alle Fraktionen im Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages einmütig den Verteidigungsminister aufgefordert, endlich die Ende 2007 beschlossenen Regelungen für im Einsatz verwundete Soldaten zu verbessern. Insbesondere ging es uns um die finanziellen Versorgungsleistungen bei Auslandseinsätzen, um Verbesserungen beim Soldatenversorgungsgesetz, einmalige Entschädigungsleistungen und die Hinterbliebenenversorgung.
Nach mehreren Aufforderungen aus dem Parlament endlich zu handeln, bringt das Kabinett an diesem Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg. Die Bundesregierung ist in großen Teilen den Vorschlägen des Parlaments gefolgt, leider nicht in allen Bereichen.
Das sogenannte Einsatzversorgungsverbesserungsgesetz (EinsatzV-VerbG) sieht zwar deutliche Verbesserungen für im Einsatz verletzte Soldatinnen und Soldaten vor, sie sind aber unserer Auffassung nach nicht ausreichend.
Wir fordern weiterhin, dass alle Soldaten, die im Einsatz verletzt werden, bereits mit einem Schädigungsgrad von 30 Prozent eine Beschäftigungsgarantie bei der Bundeswehr erhalten. Zudem wollen wir die Umkehrung der Beweislast für im Einsatz traumatisierte Soldaten erreichen. Es kann nicht sein, dass die Menschen, die wir in gefährliche Einsätze schicken, später in jahrelange Gutachterkriege mit Psychologen und ziviler Wehrverwaltung verstrickt werden.
Wir werden jetzt in den Ausschüssen des Parlamentes auf eine rasche Nachbesserung dringen, um den Soldaten rückwirkend zum 1. Januar 2011 wirklich zu helfen.