Die Luftverkehrsteuer ist schädlich für den Standort Deutschland. Das haben auch endlich die Abgeordneten der Regierungskoalition erkannt. Union und FDP sind jetzt gefordert, schnellstmöglich eine Evaluation der Folgen der Luftverkehrsteuer einzufordern. Eine diesbezügliche Forderung der SPD-Bundestagsfraktion wird seit Monaten immer wieder vom Bundesfinanzministerium zurückgewiesen.

Die Evaluation der Luftverkehrsteuer darf nicht erst im Sommer 2012 erfolgen. Vor allem sollte das Bundesfinanzministerium bereits für das Haushaltsjahr 2012 an einem Ausstiegskonzept arbeiten. Klar ist, dass die Luftverkehrsteuer keine ökologische Lenkungswirkung erzielt. Im Gegenteil: Der Luftverkehr wird zu grenznahen ausländischen Flughäfen umgelenkt, Reisezeiten und -wege verlängern sich. Vor allem schadet die Steuer dem Flughafenstandort Deutschland mit seinen Arbeitsplätzen. Eine Luftverkehrsteuer darf - wenn überhaupt - nur als EU-Regelung eingeführt werden, um Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern.

Noch immer ist nicht geklärt, wie es mit der Luftverkehrsteuer bei Flügen zu norddeutschen Inseln weitergeht. Auch dort wird eine Luftverkehrsteuer für alle erhoben, die auf ein Flugzeug angewiesen sind, um auf die Inseln zu gelangen. Für den oft nur wenige Minuten dauernden Flug, der die Funktion eines Nahverkehrs erfüllt, werden acht Euro Luftverkehrsteuer fällig. Hier muss schnellstmöglich eine unbürokratische Lösung her.