Bis zur Vollversorgung durch Erneuerbare Energien kann Deutschland auf die Nutzung von Erdgas als Brückentechnologie nicht verzichten. Die Verfügbarkeit von konventionellem Erdgas reicht aus, um den Bedarf bis dahin zu decken. Eine Förderung von unkonventionellem Erdgas, also Gas, das sich in tiefen geologischen Schichten befindet, ist aus heutiger Sicht nicht sinnvoll.

Sollte eine Förderung dieses teuren Energieträgers dennoch erfolgen, muss zukünftig sichergestellt sein, dass Förderrechte nicht mehr nach Wildwest-Manier vergeben werden. Vollständige Öffentlichkeitsbeteiligung und hohe Transparenz müssen selbstverständlich sein. Wasserbehörden, Städte und Gemeinden brauchen jederzeit umfassende Informationen über Aktivitäten in ihrer Region. Dazu müssen das Bundesbergrecht und Verordnungen der Umweltverträglichkeitsprüfungen geändert werden. Es muss sichergestellt sein, dass Grundwasser zu keiner Zeit gefährdet ist.