Der Abschlussbericht der Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs, Dr. Christine Bergmann, macht deutlich, wie wichtig die rechtliche Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs ist. Er weist nicht nur bei der zivilrechtlichen, sondern auch bei der strafrechtlichen Verjährung den richtigen Weg. Es ist gut aber nicht ausreichend, dass die Bundesregierung die zivilrechtliche Verjährung auf 30 Jahre anheben will, erklärt Christine Lambrecht.
Der Abschlussbericht der Beauftragten macht deutlich, wie wichtig die rechtliche Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs ist. Er weist nicht nur bei der zivilrechtlichen, sondern auch bei der strafrechtlichen Verjährung den richtigen Weg. Es ist gut aber nicht ausreichend, dass die Bundesregierung die zivilrechtliche Verjährung auf 30 Jahre anheben will. Notwendig ist auch eine Verlängerung der strafrechtlichen Verjährung, damit den Betroffenen mehr Zeit für eine Anzeigenerstattung bleibt. Ich fordere die Justizministerin auf, endlich auch hierzu einen Vorschlag zu machen.