Nur ein dreiviertel Jahr ist es her, da diskutierten Sachverständige in einer öffentlichen Anhörung über das Wehrrechtsänderungsgesetz 2010. Dabei ging es um die Verkürzung des Wehrdienstes von neun auf sechs Monate. In der heutigen Expertenanhörung ging es gleich um die komplette Aussetzung des Wehrdienstes. Dabei fand nicht einmal der rechtliche Rahmen Gnade vor den Augen der Sachverständigen. Bei allen Fragen der Umsetzung des Gesetzes blieb in der Anhörung kein Stein auf dem anderen.
Angefangen von der fehlenden Grundvoraussetzung, einer sicherheitspolitischen Neubewertung, über das mangelhafte Attraktivitätsprogramms und fehlende Gesamtkonzept für alle freiwilligen Dienste. Es gebe kein Konzept innerhalb der Streitkräfte zur Harmonisierung mit dem Wehrrechtsänderungsgesetz. Auch der Zeitpunkt, an dem das Gesetz in Kraft treten soll, zum 1. Juli 2011, wurde als mit "zu heißer Nadel gestrickt" bezeichnet.
Die Widersprüchlichkeit des Gesetzes, mit dem Aussetzen der Wehrpflicht zugleich die Aufwuchsfähigkeit der Bundeswehr zu sichern, blieb für die Sachverständigen ebenso im Nebel wie für die Abgeordneten. Das war kein guter Tag für die Bundesregierung.
Man konnte den Eindruck gewinnen, die Regierung strebt die 15.000 freiwillig-Wehrdienstleistenden gar nicht an, sie wäre aus fiskalischen Überlegungen schon mit der Hälfte zufrieden. Dann stellt sich natürlich die Frage, ob sich der ganze Aufwand überhaupt nocht lohnt.