Von Geldspielautomaten geht die höchste Suchtgefahr im Bereich des Glücksspiels aus. Dies bestätigen die neuen Forschungsergebnisse eindrucksvoll. Doch auch Sportwetten im Internet sind besonders gefährlich, insbesondere Live-Wetten. Diese Ergebnisse müssen von der Bundesregierung und den Bundesländern in den Beratungen zur Novellierung der Spielverordnung beziehungsweise des Glücksspiel-Staatsvertrages berücksichtigt werden.

Das Bundeswirtschaftsministerium muss endlich einsehen, dass die Spielverordnung deutlich verschärft werden muss. Placebos, wie die von Bundesgesundheitsminister Rösler unterstützte Spielerkarte, helfen uns nicht weiter. Die FDP muss den Vorrang der Suchtprävention gegenüber wirtschaftlichen Interessen der Automatenindustrie anerkennen, statt sehenden Auges eine Ausbreitung der Glücksspielsucht hinzunehmen. Der Bundesgesundheitsminister muss auf der Seite der Suchtprävention stehen, nicht auf der Seite der Gewinnmaximierung einer Branche.

Auch die Länder sind gefordert. Wenn sie das Glücksspielmonopol erhalten wollen, muss der neue Staatsvertrag die klare Zielrichtung der Suchtprävention haben. Die Studienergebnisse bestätigen, dass eine Erweiterung des Marktes im Bereich der Sportwetten durch ein Konzessionsmodell ebenso falsch wäre wie eine Freigabe des Internet-Glücksspiels - eine solche Erweiterung wird zum Beispiel vom bayerischen Innenminister Joachim Herrmann (CSU) gefordert. Eine Erweiterung des Marktes hat stets eine Erweiterung der Suchtgefahr zur Folge.

Setzen sich am Ende die wirtschaftlichen Interessen durch, wird das bisher mit der Suchtprävention begründete staatliche Monopol rechtlich nicht zu halten sein und damit einer Ausbreitung der Glücksspielsucht Tür und Tor geöffnet.