Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse hat vom Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages ein Rechtsgutachten zur umstrittenen "Demokratieerklärung" des Bundesfamilienministeriums durch Träger von Projekten gegen Rechtsextremismus erstellen lassen. Dieses kommt zum Schluss, dass die Demokratieerklärung verfassungsrechtlich problematisch und unzweckmäßig ist.

 

Nach dem Willen von Bundesministerin Schröder müssen Träger von Projekten gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus seit der neuen Förderperiode (ab 2011) eine "Demokratieerklärung" unterschreiben. Dies ist Voraussetzung dafür, Fördergelder aus dem Bundesprogramm "Toleranz fördern - Kompetenz stärken” zu erhalten.

 

Mit der "Demokratieerklärung" müssen sich Zuwendungsempfänger nicht nur zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen, sondern sich auch dazu verpflichten, all ihre potenziellen Partner auf Verfassungstreue zu überprüfen und hierfür im Zweifel beim Bund oder dem Verfassungsschutz anzufragen.

 

Der Staat, so das Gutachten, habe in einem bloßen Zuwendungsverhältnis (anders als bei der Verbeamtung oder der Einbürgerung) wohl kein Recht, ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu verlangen, da der hohe Wert der verfassungsrechtlich geschützten Meinungsfreiheit dem entgegenstehe. Auch hinsichtlich der Verpflichtung, potenzielle Partner auf ihre Verfassungstreue zu überprüfen, äußert das Gutachten verfassungsrechtliche Bedenken. Die entsprechenden Formulierungen verstießen eventuell gegen das Bestimmtheitsgebot und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Übermaßverbot).

 

Das Gutachten zweifelt überdies an der Zweckmäßigkeit einer solchen Extremismusklausel: "In einem Klima des Misstrauens und der gegenseitigen Gesinnungsüberprüfung dürfte sich das Erleben von demokratischer Teilhabe kaum organisieren lassen."

 

Wenn der Staat erwartet, dass Bürger für eine demokratische Kultur, also für die Grundlagen des demokratischen Staates selbst eintreten, so tut er gut daran, diesen Bürgern nicht a priori mit Misstrauen zu begegnen.

 

Die Bundestagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben einen gemeinsamen Antrag in den Bundestag eingebracht, der Bundesministerin Kristina Schröder zum Verzicht auf die Erklärung auffordert. Dieser Antrag wird am kommenden Donnerstag, dem 10. Februar, um 17:00 im Bundestag in öffentlicher Debatte beraten.