Gute Einsichten brauchen manchmal ihre Zeit: als letzte haben nun auch die Bildungspolitiker der FDP- und CDU/CSU-Fraktion erkannt, wie sehr das sogenannte Kooperationsverbot im Grundgesetz eine sinnvolle Weiterentwicklung unseres Schulwesens behindert. Das mit dem bildungspolitischen Sprecher der Unionsfraktion Rupprecht gerade ein CSU-Vertreter nun Änderungen verlangt, ist angesichts der Entstehungsgeschichte des Kooperationsverbotes schon erstaunlich. Gegen die SPD verlangte 2006 allen voran Bayern den Rauswurf des Bundes aus den Schulen. Damit sollte insbesondere ein zweites Ganztagsschulprogramm verhindert werden, wie es die SPD durchgesetzt hatte und wie es seit 2003 erfolgreich von den Eltern, Lehrerinnen und Lehrern wie Schülerinnen und Schülern akzeptiert wurde. Willkommen im Club, kann man da nur sagen.

Jetzt kommt es aber darauf an, gemeinsam die Länder von einer Verfassungsänderung zu überzeugen und eine Mehrheit auch im Bundesrat zu gewinnen. Dazu müssen die Befürchtungen ausgeräumt werden, der Bund strebe mehr originäre Bildungskompetenzen an oder wolle gar die Schulgesetzgebung an sich reißen. Die SPD-Bundestagsfraktion jedenfalls will das nicht. Es geht allein darum, die Selbstblockade des Bildungsföderalismus zu knacken und Bildung wieder zu einer echten Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern machen - wie sie für die Hochschulen oder auch in der Bildungsberichterstattung längst erfolgreich besteht. Mehr nicht, aber eben auch nicht weniger.