Die Neuregelung zur Sicherungsverwahrung, der die SPD zustimmen wird, ermöglicht vor allem Kindern, Jugendlichen und Frauen, dass sie weiter vor Gewalttätern geschützt werden. Dabei war uns wichtig, dass die Sicherungsverwahrung nur auf diejenigen ausgerichtet ist, von denen Gefahr für das Leben, körperliche Unversehrtheit und sexuelle Selbstbestimmung ausgehen, erklärt Olaf Scholz.
Das Gesetz kommt spät, aber nicht zu spät. Mit der Neuregelung der Sicherungsverwahrung ist eine Antwort auf die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gefunden. Sie ermöglicht vor allem Kinder, Jugendliche und Frauen weiter vor Gewalttätern zu schützen, die als hochgefährlich angesehen werden müssen.
Die SPD-Fraktion als größte Oppositionspartei hat gemeinsam mit den sozialdemokratischen Innen- und Justizministerinnen und -ministern von Anbeginn ihre Bereitschaft zur konstruktiven Mitarbeit erklärt und dabei auch eine Lösung für die Altfälle gefordert. Dabei war es uns wichtig, dass die Sicherungsverwahrung konsequent und wirksam auf diejenigen ausgerichtet wird, von denen Gefahren für das Leben, die körperliche Unversehrtheit und die sexuelle Selbstbestimmung ausgehen. Mit dem nun verabschiedeten Gesetz ist uns dies gelungen. Die zuletzt vorgenommene und von der SPD geforderte Korrektur des Gesetzentwurfs stellt sicher, dass die Sicherungsverwahrung für wirklich gefährliche Gewalttäter - aber auch nur für sie - möglich bleibt. Das gilt für die Altfälle ebenso wie für die Zukunft.
Die Umsetzung des neuen Gesetzes und damit die größere Aufgabe liegt nun bei den Ländern. Sie müssen schnell sicher stellen, dass alle Gewalttäter, die unterzubringen sind, tatsächlich untergebracht bleiben. Dabei sind die klaren Vorgaben des Gerichtshofs zur Ausgestaltung der Unterbringung zu beachten. Mit diesen steht und fällt die Sicherungsverwahrung. Bei dieser wichtigen Aufgabe darf der Bund die Länder nicht im Regen stehen lassen. Hier bleibt die Bundesregierung in der Pflicht.