Deutschland muss alle Möglichkeiten nutzen, um ausbeuterische Kinderarbeit zu verhindern. Unternehmen und Verbraucher lehnen Kinderarbeit zwar ab. Undurchsichtige Zulieferketten, globaler Wettbewerbsdruck und die schwierige Zertifizierung der Produkte führen jedoch dazu, dass weltweit noch immer 200 Millionen Kinder unter häufig sklavenähnlichen Bedingungen für den Exportmarkt arbeiten. Dies muss sich ändern. Kinderarbeit und Armut hängen meist unmittelbar zusammen. Es ist ein zutiefst sozialdemokratisches Anliegen, dass auch Kinder aus armen Familien ihr Recht auf Bildung ausüben und sich kindgerecht entwickeln können.

Mit der trilateralen ILO-Erklärung, dem Global Compact und den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen stehen internationale Instrumente zur Bekämpfung der Kinderarbeit zur Verfügung. Diese Instrumente müssen allerdings konsequent umgesetzt werden. In diesem Kontext ist die geplante Revision der OECD-Leitsätze von großer Bedeutung. Die SPD-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, sich bei der Revision der OECD-Leitsätze für deren erhöhte Wirksamkeit einzusetzen, denn trotz aller Schwächen sind sie gegenwärtig das verbindlichste Instrument: Erst im Oktober hat das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) gemeinsam mit Kooperationspartnern aus anderen OECD-Ländern gegen vier Unternehmen Beschwerde bei den jeweiligen Nationalen Kontaktstellen eingelegt. Die Unternehmen - unter ihnen eine deutsche Handelsfirma - sollen aus Usbekistan Baumwolle gekauft haben, die durch staatlich organisierte Kinderzwangsarbeit geerntet worden ist.

Die Bundesregierung kann viel zur Bekämpfung der Kinderarbeit beitragen, indem sie sich in ihrer nationalen wie internationalen Politik strikt an den oben genannten Instrumenten orientiert. Auch wurde auf Initiative von Rheinland-Pfalz und Bremen im Juli 2010 im Bundesrat eine "Entschließung zur Verhinderung des Marktzugangs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit" verabschiedet. Bezogen auf diese Entschließung fordert die SPD-Fraktion die Bundesregierung auf, sich bei der WTO für ein Importverbot für Produkte einzusetzen, die nachweislich durch Zwangsarbeit von Kindern hergestellt wurden. In Deutschland sind die öffentlichen Auftraggeber durch das Vergaberecht verpflichtet, bei Ausschreibungen die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen zu verlangen. Sie sollten dies für die gesamte Zulieferkette fordern.