Die SPD-Bundestagsfraktion schlägt vor, die Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch von Kindern zu verlängern. Die bisherigen Fristen machen es Opfern unmöglich, die Täter juristisch zur Rechenschaft zu ziehen, erklärt Christine Lambrecht.
Die SPD-Bundestagsfraktion will mit dem Entwurf längere Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch von Kindern einführen.
Wir helfen den Opfern, indem wir die Verjährungsfristen verlängern. Damit lösen wir ein auch von den Opferverbänden thematisiertes Hauptproblem.
Die strafrechtliche Verjährungsfrist beim sexuellen Missbrauch von Kindern und minderjährigen Schutzbefohlenen wollen wir auf 20 Jahre erhöhen. Dadurch werden sexuelle Missbrauchstaten einheitlich erst mit vollendetem achtunddreißigsten Lebensjahr des Opfers verjähren.
Die zivilrechtliche Verjährungsfrist wollen wir auf 30 Jahre erhöhen. Damit haben Opfer sexuellen Missbrauchs Gelegenheit, noch bis zur Vollendung ihres einundfünfzigsten Lebensjahres zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen.
Die bisherigen Verjährungsfristen machen es vielen Opfern unmöglich, die Täter juristisch zur Rechenschaft zu ziehen. Denn in Kinderjahren missbrauchte Opfer können so massiv traumatisiert sein, dass sie als Erwachsene erst nach Jahrzehnten in der Lage sind, ihr Schweigen zu brechen. Trauriger Beleg hierfür ist die mittlerweile große Zahl aktuell bekannt gewordener Missbrauchsfälle vor allem der sechziger, siebziger und achtziger Jahre in kirchlichen, aber auch in nicht konfessionell gebundenen Einrichtungen.
Viele Betroffene sind erst Jahrzehnte nach dem Missbrauch in der Lage, ihr Leiden und ihr Martyrium zur Sprache zu bringen. Dann aber sind die strafrechtlichen wie zivilrechtlichen Verjährungsfristen oftmals schon längst abgelaufen. Die Straftaten können dann nicht mehr verfolgt werden und die Opfer ihre Zivilrechtsansprüche nicht mehr geltend machen.