Der Lissabon-Vertrag stärkt die kommunalen Selbstverwaltungsrechte und die Aufgaben der Daseinsvorsorge. Auch vor diesem Hintergrund teilt die SPD-Bundestagsfraktion die Kritik der kommunalen Spitzenverbände an dem vom Bundesumweltministerium vorgelegten Referentenentwurf zum Kreislaufwirtschaftsgesetz. Die Entsorgung sämtlicher Abfälle aus privaten Hauhalten, unabhängig davon, ob sie beseitigt werden müssen oder verwertet werden, ist Teil dieser Daseinsvorsorge. Sie gehört in die Zuständigkeit der Kommunen. Hausmüllentsorgung umfasst dabei die hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle ebenso, wie den sogenannten Geschäftsmüll. Eine solche Regelung ist nach EU-Recht möglich.
Entgegen der Behauptungen des Bundesumweltministeriums, eröffnet der jetzige Referentenentwurf der privaten Entsorgungswirtschaft weite Einfallstore zu Lasten öffentlich-rechtlicher Unternehmen. Ein Gesetz in dieser Form hätte einen ruinösen Wettbewerb um die Entsorgung und Verwertung von Abfällen zur Folge. Petra Roth, die CDU-Oberbürgermeisterin von Frankfurt und Städtetags-Präsidentin bemerkt zu Recht, dass private Entsorger immer dann Tonnen aufstellen, wenn der Marktpreis für Abfall hoch ist. Lohnt sich das Geschäft nicht, müssen Städte und Gemeinden einspringen. Bei einer solchen Abfallpolitik sind Kommunen, Bürgerinnen und Bürger die Leidtragenden. Wir fordern Entsorgungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger. Wir fordern ein Kreislaufwirtschaftsgesetz, dass keine weiteren finanziellen kommunalen Einbußen und Belastungen hervorruft.
Eine zukünftige Gesetzgebung muss ganz klar - deutlicher als bisher - die Zuständigkeit der Kommunen für die Hausmüllentsorgung festlegen. Gewerbliche Sammlungen dürfen nur die absolute Ausnahme sein. Ihre Zulassung muss sich am Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu Altpapiersammlungen orientieren.
Die SPD wird die kommunalen Spitzenverbände in ihrem Kampf für die Daseinsvorsorge und damit auch für die kommunale Zuständigkeit für Hausmüll sowie die Entsorgungssicherheit der Bürgerinnen und Bürger unterstützen. Es kann nicht sein, dass das Umweltministerium der Privatwirtschaft Rosinenpickerei erlaubt und die Kommunen zu Ausfallbürgen für private Unternehmen degradiert.