Ob Bonuskarten oder Gutscheinlösung - es darf keine soziale Diskriminierung von Kindern geben.

Bonuskarten nähren den Verdacht, dass man die Eltern für unfähig hält, das Beste für ihre Kinder zu tun und sie deshalb mit zweckgebundenen Gutscheinen bevormunden will. Dieser Generalverdacht gegen alle ALG-II empfangenden Eltern ist unfair. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass der überwiegende Teil der Eltern die Ausgaben für ihre Kinder noch aus dem eigenen Regelsatz mitfinanziert. Deshalb sollte es Gutscheine nur in Ausnahmefällen geben, wenn erwiesen ist, dass Eltern für ihre Kinder nicht zahlen.

Außerdem führen Gutscheine zu einem Übermaß an teurer Bürokratie. Die Verwaltung von Abrechnungsbeträgen auf 15 Euro-Niveau, zum Beispiel für den Sportverein, wäre unweigerlich teurer als der Zahlbetrag selbst.