Der Bund muss von seiner Gesetzgebungskompetenz im Gesundheitsschutz oder im Arbeitsschutz Gebrauch machen, um einen einheitlichen Nichtraucherschutz in Deutschland zu schaffen. Es gibt keinen ernst zu nehmenden Zweifel daran, dass dies verfassungsgemäß wäre.
Die Tabaklobby hat bereits in der Vergangenheit versucht, mit dem unsinnigen Argument der Verfassungswidrigkeit ein Bundesgesetz zu verhindern. Dyckmans versucht nun selbst den Eindruck zu erwecken, der Bund würde mit der Arbeitsstättenverordnung in die Länderkompetenzen eingreifen. Dies ist falsch. Das Ziel der überparteilichen Initiative im Deutschen Bundestag ist eine einheitliche Schutzregelung für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - nicht nur in der Gastronomie. Ein solches Gesetz greift nicht in die Gesetzgebungskompetenz der Länder ein.
Frau Dyckmans kritisiert zu Recht die vielen Ausnahmen in den Nichtraucherschutzregeln der Bundesländer. Daher sollte sie sich im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für deren bundesweit einheitlichen Schutz am Arbeitsplatz einsetzen. Wir würden uns freuen, wenn sie die interfraktionelle Initiative im Deutschen Bundestag tatkräftig unterstützen würde. Wir laden sie herzlich dazu ein.