Die Bundesregierung hat heute im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung einen Sachstandsbericht zur Kostenexplosion und dem weiteren Vorgehen des ITER-Projektes gegeben und erklärt, dass am 12. Juli 2010 die diesbezüglichen Schlussfolgerungen des Europäischen Rates verabschiedet werden sollen. Diese Vorschläge sind in dieser Form nicht zustimmungsfähig. In dem genannten Entwurf des Rates der Europäischen Union ist ein klares Bekenntnis "für einen erfolgreichen Abschluss des ITER-Projektes" enthalten sowie der Hinweis, dass der Rat sich bewusst ist, dass hierfür voraussichtlich europäische Mittel in Höhe von 6,6 Milliarden Euro notwendig sind. Vor dem Hintergrund, dass die Finanzierung des Projektes nach wie vor nicht geklärt ist, erscheint eine derartig langfristige Zusage nicht verantwortbar. Zwar räumte die Bundesregierung ein, dass sich für die Jahre 2012/13 die schwierige Frage stelle, wie die Mehrkosten des europäischen Anteils von 1,4 Milliarden Euro finanziert werde und dass diese Mittel prioritär aus dem Haushalt 1 A - also dem EU-Forschungsetat bestritten werden sollen. Das bedeutet, dass ein nicht unerheblicher Teil der Mittel des Forschungsetats im Haushalt 1A (Gesamt etwa 14,5 Milliarden, davon Forschung etwa 7,5 Milliarden Euro) bereits fest für das ITER-Projekt gebunden würden und die forschungspoltischen Spielräume gleich null sind. Es besteht somit die Gefahr, dass die Arbeit exzellenter Projekte wie dem Europäischen Forschungsrat (ERC) oder die weitere Erforschung alternativer Energie oder von Energieeffizienz darunter leiden werden. Die Finanzierung nach 2013 ist zudem noch völlig offen, da hierüber erst im Rahmen der finanziellen Vorausschau entschieden werden könne. Auch ist völlig offen, ob das Europäische Parlament diesen Finanzierungsvorschlag unterstützt; sollte das Europäische Parlament die Bedenken teilen und diesem Vorschlag nicht zustimmen, ist die Finanzierung des ITER-Projektes völlig unzureichend und es steht zu befürchten, dass die Mittel sogar zu einem großen Teil über Mitgliedsstaatenbeteiligung zu Lasten des Bundesforschungshaushaltes gehen können.
Leider hat die Bundesregierung bisher zudem die Fragen nach einem denkbaren Ausstieg aus dem ITER-Projekt und den sich daraus ergebenden Kosten nur sehr unzureichend beantwortet. Die Bundesregierung erklärt lediglich, dass sie einen Ausstieg aus dem ITER-Projekt ablehne und dass sie keine Veranlassung sehe, einen Ausstieg überhaupt nur zu prüfen. Zugleich erklärt sie aber, dass sie die seitens der Europäischen Kommission genannten Darlegungen und insbesondere den dort benannten finanziellen Schaden, den Europa durch einen Ausstieg zu tragen hätte, nicht teile. Wie die Bundesregierung ohne eigene Prüfung zu dieser Ansicht kommt, bleibt sie dem Parlament wie auch die konkrete Bezifferung des denkbaren finanziellen Schadens leider schuldig. Unter diesen Umständen ist es dem Parlament absolut unmöglich, mögliche Alternativen sorgfältig zu überprüfen und denkbare Ausstiegsszenarien zu bewerten.
Aus diesen Gründen fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, dem Entwurf von Schlussfolgerungen "Aktueller Stand ITER und Zukunftsperspektiven", der am 12. Juli 2010 dem Agrarrat zur Entscheidung vorgelegt wird, nicht zuzustimmen und eine Zustimmung - neben einer sanktionsbewährten Kostendeckelung - davon abhängig zu machen, dass eine Finanzierung des europäischen Anteils seitens der EU sichergestellt wird und dass diese nicht zu Lasten wichtiger Zukunftsinvestitionen des Forschungsetats oder des 1A-Etats insgesamt geht. Denn es darf nicht sein, dass ein einziges Forschungsprojekt zu Lasten der gesamten Forschungslandschaft geht. Die Bundesregierung sollte sich vielmehr dafür einsetzten, dass die Wirtschaft stärker in die Finanzierung von ITER eingebunden wird.