Die Regierung muss endlich ihre "Augen zu und durch"-Politik beenden und anerkennen: Zeitarbeit ist keine Brücke in stabile Beschäftigungsverhältnisse. Nur sieben Prozent der Zeitarbeiter werden dauerhaft übernommen. Dies belegt sogar der 11. Bericht der Bundesregierung über Erfahrungen bei der Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Damit widerlegt die Regierung ihr eigenes Mantra, dass Leiharbeit die Wiedereingliederung von Arbeitslosen unterstütze.

Auch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) kommt in seiner Stellungnahme lediglich zum Ergebnis, dass Leiharbeit für einen Großteil der Betroffenen nur der Start für eine dauerhafte "Zeitarbeitskarriere" sei. Konkret heißt dies oft, dass sie zwischen Arbeitslosigkeit und kurzen Anstellungen in der Zeitarbeit pendeln.

Es widerspricht aus unserer Sicht eklatant jeglichem Gerechtigkeitsempfinden, dass die Arbeitsbedingungen für Leiharbeiter von denen der Stammbelegschaften zum Teil gravierend abweichen. Dabei geht es nicht nur um die hohen Lohnunterschiede. Auch unabhängig von der gleichen Bezahlung für die gleiche Arbeit müssen erhebliche Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) durchgesetzt werden. Das Schutzniveau für Leiharbeitnehmer muss angemessen an das der Stammbelegschaft angeglichen werden. Nur so verhindern wir, dass Stammarbeitsplätze in Leiharbeitsplätze umgewandelt werden.

Mit den Vorschlägen im Antrag der SPD-Bundestagsfraktion werden die wesentlichen Punkte zur Entlohnung von Leiharbeitnehmern, zur Einschränkung der Konzernleihe und damit zur Verhinderung der Substitution von Stammarbeitsplätzen in Entleihbetrieben aufgegriffen. Die Begrenzung der Überlassungsdauer und das Synchronisationsverbot sowie mehr Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte in den Entleihbetrieben wurden von der überwiegenden Anzahl der Sachverständigen in der Anhörung als richtige und wichtige Vorschläge bewertet.