Weil in den Verhandlungen über das Verbraucherinformationsgesetz schnell deutlich wurde, dass mit CDU und CSU eine umfassende Offenlegung von Behördenakten bereits im ersten Anlauf nicht möglich war, hatte die SPD eine Evaluierung des Gesetzes zwei Jahre nach dessen Inkrafttreten durchgesetzt. Die jetzt vorgelegten Ergebnisse zeigen: Das Verbraucherinformationsgesetz muss dringend grundlegend überarbeitet werden, erklärt Elvira Drobinski-Weiß.

 

Die SPD hat mal wieder Recht behalten: Weil in den Verhandlungen über das Verbraucherinformationsgesetz schnell deutlich wurde, dass mit CDU und CSU eine umfassende Offenlegung von Behördenakten bereits im ersten Anlauf nicht möglich war, hatte die SPD eine Evaluierung des Gesetzes zwei Jahre nach dessen Inkrafttreten durchgesetzt.

 

Die jetzt vorgelegten Ergebnisse zeigen: Das Verbraucherinformationsgesetz muss dringend grundlegend überarbeitet werden. Viele der Vorschläge, die wir bereits in der Vergangenheit gemacht haben, sind dabei nach wie vor aktuell.

 

Wichtig ist vor allem, dass die Behörden verpflichtet werden, Untersuchungsergebnisse von sich aus zu veröffentlichen. Damit werden Behördeninformationen im Internet für den Verbraucher kostenfrei und ohne langwieriges Antragsverfahren verfügbar. Hierzu muss Paragraf 40 LFGB von einer "Soll" in eine "Muss"-Bestimmung umgewandelt und Paragraf 5 Absatz 1 Satz 2 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) überarbeitet werden. Eine zentrale Internetseite "www.Lebensmittelwarnung.de" muss endlich eingerichtet werden.

 

Positive Beispiele wie die Smiley-Kennzeichnung in Berlin-Pankow und die Veröffentlichung der Acrylamid-Belastungen in NRW zeigen: Eine Änderung der Informationskultur in Deutschland ist möglich. Sie muss jetzt zur Regel werden.

 

Darüber hinaus fordern wir:

 

  • Der Informationsanspruch der Verbraucher muss auf alle Produkte und Dienstleistungen ausgedehnt werden.

 

  • "Ross und Reiter" müssen genannt werden, damit Verbraucher die schwarzen Schafe auch erkennen können. So veröffentlicht das Bundesamt für Arbeitsschutz die EU-Schnellwarnungen bei mangelnder Produktsicherheit bereits jetzt unter Nennung des Herstellernamens. Aigners Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit traut sich dies dagegen nicht und hält die Namen unter Verschluss.

 

  • Akteneinsicht muss kostengünstig und in angemessener Frist möglich sein und darf nicht abschreckend wirken.

 

  • Die Ausschluss- und Beschränkungsgründe und die Definition der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse müssen grundlegend reformiert werden, wobei der Ausnahmetatbestand "sonstige wettbewerbsrelevante Informationen" zu streichen ist.

 

  • Auskunft über eindeutige und für den Verbraucher relevante Untersuchungsergebnisse muss auch während laufender Verwaltungsverfahren möglich sein.

 

  • Es muss ein gesetzlicher Informationsanspruch der Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber Unternehmen geschaffen werden, da die Wirtschaft selbst bisher keine Bereitschaft zeigt, entsprechende freiwillige Schritte zu tun.

 

  • Das Verbraucherinformationsgesetz muss mit den Informationsfreiheitsgesetzen und den Umweltinformationsgesetzen des Bundes und der Länder in einem praktikablen Rahmen zusammengeführt werden.

 

Als Konsequenz aus den deutlich gewordenen Schwächen des Verbraucherinformationsgesetzes muss Ministerin Aigner einen Gesetzentwurf vorlegen, der die vorhandenen Mängel abstellt und den Weg frei macht für eine umfassende und unbürokratische Information der Verbraucher.