Geistiges Eigentum und Kreativität sind die Schlüsselressourcen unserer Gesellschaft. Deshalb ist der Schutz des geistigen Eigentums gerade für uns in Deutschland besonders wichtig. Wir müssen sowohl das Patentrecht, die gewerblichen Schutzrechte aber vor allem auch die kreativen Leistungen durch funktionierende gesetzliche Regelungen stützen, erklärt Siegmund Ehrmann.

 

Geistiges Eigentum und Kreativität sind die Schlüsselressourcen unserer Gesellschaft. Deshalb ist der Schutz des geistigen Eigentums gerade für uns in Deutschland besonders wichtig. Wir müssen sowohl das Patentrecht, die gewerblichen Schutzrechte aber vor allem auch die kreativen Leistungen durch funktionierende gesetzliche Regelungen stützen.

 

Mit der Reform des Urheberrechts im Zweiten Korb haben wir Regelungen geschaffen, die eine pauschale Vergütung als gerechten Ausgleich für die Privatkopie ermöglichen. Über die angemessene und marktgerechte Höhe der Vergütung müssen sich Industrie und Verwertungsgesellschaften verständigen. Gelingt dies nicht, werden Schiedsverfahren beziehungsweise der Rechtsweg eingeleitet.

 

Im Falle der Computerhersteller gestaltet sich dieses Verfahren zäh. Nach dem sich die Industrie der Computerhersteller in den Bundesverband der Computerhersteller (BCH) und den Zentralverband Informationstechnologie und Computerindustrie (ZItCo) spaltet, kann die Einigung zwischen Verwertungsgesellschaften und Computerindustrie zur Geräteabgabe nicht umgesetzt werden. Das ist sehr bedauerlich, gab es doch endlich zwischen den Verwertungsgesellschaften und den einigungswilligen Unternehmen eine Einigung darüber, dass die Gerätehersteller 13,65 Euro pro Computer an die Urheber abführen.

 

Es kann nicht sein, dass einige Hersteller durch die Neugründung eines Verbandes die Einigung mit den Verwertungsgesellschaften aushebeln. Wir fordern die Bundesregierung auf, im Interesse der Urheber tätig zu werden und mit einem Gesetzentwurf für den Dritten Korb des Urheberrechts Wege zu finden, wie diesen Umgehungen der Industrie entgegengetreten werden kann.