Zahlreiche Dokumente begründen den Verdacht, dass die Entscheidung der Bundesregierung im Jahre 1983, sich bei der Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle auf die Erkundung des Standortes Gorleben zu beschränken auf politischer Vorfestlegung bzw. Einflussnahme beruhte. Parlament und Öffentlichkeit haben einen Anspruch darauf, dass eine lückenlose Aufklärung der damaligen Entscheidungen sowie der Vorfestlegungen in den Jahren zuvor erfolgt, sagt Ute Vogt.
Zahlreiche inzwischen öffentlich gewordene Dokumente begründen den Verdacht, dass die Entscheidung der Bundesregierung im Jahre 1983, sich bei der Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle auf die Erkundung des Standortes Gorleben zu beschränken auf politischer Vorfestlegung beziehungsweise Einflussnahme beruhte. Parlament und Öffentlichkeit haben einen Anspruch darauf, dass eine lückenlose Aufklärung der damaligen Entscheidungen sowie der Vorfestlegungen in den Jahren zuvor erfolgt. Insbesondere die von der Regierungskoalition wieder aufgenommene Erkundung des Salzstocks Gorleben macht dies zwingend erforderlich.
Die Bundesregierung wäre gut beraten mit weiteren Erkundungen in Gorleben abzuwarten bis die Zweifel der Rechtsmäßigkeit der grundlegenden Standortentscheidung geklärt sind. Der Verdacht, dass möglicherweise sogar wissenschaftliche Erkenntnisse unterdrückt wurden, ist schwerwiegend und verlangt Aufklärung bevor weitere Fakten geschaffen werden.
Für die SPD-Bundestagsfraktion werden als ständige Mitglieder Ute Vogt, Marco Bülow, Sebastian Edathy (stellvertretender Ausschussvorsitzender) sowie Michael Gerdes, Kirsten Lühmann und Dr. Matthias Miersch als stellvertretende Mitglieder im 1. Untersuchungsausschuss arbeiten.