Der heute im Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Reform der Jobcenter ist eine gute Lösung für die Langzeitarbeitslosen in unserem Land, da damit die Betreuung, Hilfe und Vermittlung aus einer Hand fortgeführt werden kann. Ohne die SPD wäre diese Einigung nicht zustande gekommen.

Teil des Verhandlungserfolgs der SPD ist die Aufhebung der Anfang März verhängten Sperre über insgesamt 900 Millionen Euro in der Arbeitsmarktpolitik, die heute im Haushaltsauschuss erfolgen soll. Voraussetzung für erfolgreiche Betreuung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen sind ausreichend Personal sowie Mittel für die aktive Arbeitsmarktpolitik: Die Betreuung aus einer Hand darf keine leere Hand sein.

Die Verlautbarungen von Bundesministerin von der Leyen zum Thema Alleinerziehende, junge Menschen und Ältere dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Bundesministerin Regierungshandeln lediglich simuliert. Die vorgeschlagenen Maßnahmen für Alleinerziehende, junge Menschen und Ältere sind konzeptionell nichts Neues, so gilt bereits seit fünf Jahren die gesetzliche Verpflichtung, jungen Menschen unverzüglich ein Angebot zu unterbreiten.

Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass dieses Ziel in der Praxis an fehlenden Ressourcen und Personal in der Arbeitsvermittlung scheitert. Der gesetzlich verankerte Betreuungsschlüssel von eins zu 75, den die SPD in den Verhandlungen zur Jobcenter-Reform durchsetzen konnte, ist deshalb der wesentliche Schlüssel für eine erfolgreiche Vermittlung von Jugendlichen.