Die SPD-Bundestagsfraktion wird einen Gesetzentwurf einbringen, um den Schutz der sexuellen Identität im Grundgesetz zu verankern, erklärt Christine Lambrecht. Damit will die SPD vor allem die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender, transsexuellen und intersexuellen Menschen stärken, die auch heute noch Anfeindungen und gewaltsamen Übergriffen ausgesetzt sind.

 

Die SPD setzt sich dafür ein, dass der Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität in Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz aufgenommen wird. Wir werden einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einbringen.

 

Uns geht es hier vor allem um die Stärkung der Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender, transsexuellen und intersexuellen Menschen. Sie sind in unserer Gesellschaft auch heute noch Anfeindungen, gewaltsamen Übergriffen und Benachteiligungen ausgesetzt. Einfachgesetzliche Diskriminierungsverbote haben die rechtliche Situation der Betroffenen zwar deutlich verbessert. Ein ausdrückliches Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität im Grundgesetz schafft jedoch eine klare Maßgabe für den einfachen Gesetzgeber. Eine Ungleichbehandlung aufgrund der sexuellen Identität ist unter keinen Umständen zu rechtfertigen.

 

Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben sich aufgrund der furchtbaren Erfahrungen in der Zeit des Nazi-Regimes dafür entschieden, neben dem allgemeinen Gleichbehandlungsgebot des Artikel 3 Absatz 3 zu verankern, welche persönlichen Merkmale als Anknüpfungspunkt staatlicher Differenzierung schlechthin ausscheiden: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden".

 

Dabei hat man damals zwei Opfergruppen der NS-Zeit übergangen: Behinderte und Homosexuelle. Mit der Reform des Grundgesetzes im Rahmen der deutschen Einheit wurde 1994 das Verbot der Benachteiligung aufgrund der Behinderung aufgenommen. Auch für ein Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität gab es damals schon eine Mehrheit, aber nicht die erforderliche Zweidrittel-Mehrheit.

 

Verfassungsänderungen sollen Impulse für die Zukunft geben und sie sollen eine echte verfassungsrechtliche Wirkkraft haben. Bei dem Vorschlag, den wir jetzt diskutieren, ist das Beides der Fall. Eine Ergänzung von Artikel 3 wäre die Konsequenz daraus, dass sich in den letzten 60 Jahren eine Menge verändert hat, wenn es um sexuelle Identität geht   zum Glück. Und diese Ergänzung würde auch dafür sorgen, dass mit den noch bestehenden Benachteiligungen von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften endlich Schluss ist.

 

Bei der Verabschiedung des Grundgesetzes 1949 war Homosexualität noch ein Fall für den Staatsanwalt. Erst 1969 wurde die Kriminalisierung von Schwulen endlich abgeschafft. Und seit 2001 gibt es mit der Lebenspartnerschaft eine verlässliche Rechtsform für schwule und lesbische Paare.

 

Heute wissen wir, dass die sexuelle Identität kein Anlass für Diskriminierungen sein kann und sein darf. Das müssen wir auch im Grundgesetz deutlich machen und Artikel 3 ist dafür genau der richtige Platz.

 

Nachdem sich der Bundesrat mit seiner Mehrheit aus Union und FDP in beschämender Weise einem entsprechenden Antrag verweigert hat, werden wir als SPD-Bundestagsfraktion einen Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einbringen. In der Debatte und vor allem in der Abstimmung, wird sich zeigen, was vor allem von den vielen Bekenntnissen der FDP zum liberalen Rechtsstaat und zur Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften zu halten ist. Ihr bisheriges Verhalten zu diesem Thema und die Ausführungen ihrer Landesminister im Bundesrat waren jedenfalls ein Armutszeugnis.