Noch immer bestehe eine Lohnlücke von 21 Prozent zwischen Männern und Frauen in Deutschland, heißt es in dem Papier. Das will die SPD-Fraktion ändern, denn für sie steht fest: gleicher Job, gleiche Leistung, gleiches Geld – für Frauen und Männer. In ihrem Positionspapier benennt die SPD-Fraktion fünf Punkte für mehr Lohngerechtigkeit.
1. Soziale Berufe aufwerten
Die SPD-Fraktion will soziale Berufe, zum Beispiel in der Pflege oder in Kindertagesstätten, aufwerten und einen Pakt für anständige Löhne begründen. Ziel ist, die Tarifbindung und die Sozialpartnerschaft zu stärken. Gemeinsam mit den Bundesländern soll dafür gesorgt werden, dass die Ausbildung in den sozialen Berufen gebührenfrei ist und vergütet wird. Zudem soll sich die Bezahlung verbessern, und es soll bessere Entwicklungsperspektiven geben.
2. Anspruch auf Lohntransparenz ausweiten
Das Entgelttransparenz-Gesetz bringt den Beschäftigten Klarheit darüber, ob sie wegen ihres Geschlechts beim Verdienst diskriminiert werden oder nicht. Denn nur dort, wo Lohndiskriminierung offengelegt wird, kann sie auch abgestellt werden. Dieses Gesetz will die SPD-Fraktion zu einem Entgeltgleichheitsgesetz weiterentwickeln und zum Beispiel ein Verbandsklagerecht und umfassende Auskunftsansprüche auch in kleinen Unternehmen einführen.
3. Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit einführen
Das bislang von der CDU/CSU-Fraktion blockierte Rückkehrrecht von einer Teilzeit- auf eine Vollzeitstelle will die SPD-Fraktion in der kommenden Legislaturperiode umsetzen. So soll verhindert werden, dass Frauen in der Teilzeitfalle festhängen.
4. Familienarbeitszeit einführen
Die SPD-Fraktion will eine Familienarbeitszeit einführen. Das bedeutet, dass beide Elternteile 75 bis 90 Prozent der Vollarbeitszeit arbeiten und dafür zwei Jahre das Familiengeld in Höhe von 300 Euro pro Monat erhalten. Es soll auch für pflegende Angehörige gelten. Zudem soll es mehr Kita-Plätze, eine bessere Qualität in der Kinderbetreuung und einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung von Kita- und Grundschulkindern geben.
5. Gesetzliche Frauenquote ausweiten
Die feste Frauenquote soll künftig nicht nur bei der Besetzung der Aufsichtsräte von börsennotierten Unternehmen gelten, sondern sie soll in allen Unternehmen und in Vorständen angewandt werden. Ziel ist, dass Führungsgremien jeweils zu 50 Prozent von Frauen und Männern besetzt sind.