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Organspende: Bundestag hält an bisheriger Zustimmungsregelung fest
Das Parlament hat über eine Reform der Organspende entschieden: Die bisherige Zustimmungsregelung soll weiterentwickelt werden. Ziel der Reform ist es, dass sich mehr Menschen als Organspender registrieren als bisher.Bundestag debattiert über Organspende
Der Bundestag hat am Mittwoch über eine Neuregelung der Organspende beraten. Die Kernfrage: Sollen die Menschen einer späteren Organspende aktiv zustimmen, oder sollen alle automatisch Organspender sein, wenn sie nicht widersprechen?Bundestagsdebatte zur Kostenübernahme von Pränataltests
Die Frage, ob vorgeburtliche genetische Bluttests eine Kassenleistung werden sollen, hat am Donnerstagvormittag den Bundestag beschäftigt. Hier eine Zusammenfassung der SPD-Stimmen in der Plenardebatte.Soll gruppennützige Forschung an Demenzkranken möglich sein?
Bisher sind klinische Studien an nichteinwilligungsfähigen Erwachsenen nur möglich, wenn sie einen direkten Nutzen davon haben. Das könnte sich ändern. Dazu haben die Abgeordneten unterschiedliche Auffassungen.Mehr Solidarität im Gesundheitswesen
Ziel der SPD-Fraktion ist die einheitliche Bezahlung der Ärzte, egal ob sie privat oder gesetzlich Versicherte behandeln, und die paritätische Finanzierung der Krankenkassenbeiträge durch Beschäftigte und Arbeitgeber.
Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff kommt
Nach dem neuen Pflegebedüftigkeitsbegriff werden künftig körperliche, geistige und psychische Beeinträchtigungen der Selbständigkeit von Menschen gleichermaßen bewertet. Hier die Regelungen im Überblick.
Schmerzen lindern – Ängste nehmen
Die Große Koalition will Menschen in ihrer letzten Lebensphase besser unterstützen. Mit dem Gesetz soll der Aufbau einer flächendeckenden Palliativ- und Hospizversorgung unterstützt werden.
Bessere Pflege und Qualität im Krankenhaus
Ziel der SPD-Fraktion war immer: Mehr und gut bezahltes Pflegepersonal in den Krankenhäusern, um eine gute Versorgung für alle Patientinnen und Patienten sicherzustellen. Dafür hat die Fraktion viel erreicht.Neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff einführen
Der Kern des neuen Gesetzes ist die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs, der im Gegensatz zum bisherigen nicht nur die körperlichen Einschränkungen von Menschen einbezieht, sondern körperliche, geistige und psychische Beeinträchtigungen ihrer Selbständigkeit gleichermaßen berücksichtigt.
Versorgung verbessern, Wartezeiten verkürzen
Die Koalition stärkt die flächendeckende medizinische Versorgung und schafft konkrete Verbesserungen für gesetzlich Versicherte, etwa bei Facharztkonsultationen. Eine knappe Übersicht.
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