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Ausgrenzung beim Bildungs- und Teilhabepaket stoppen
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die sich im Rahmen eines laufenden oder abgeschlossenen Asylbewerbungsverfahrens in Deutschland befinden, haben derzeit keinen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket im Bereich der Sozialhilfe. Nur wer bereits länger als vier Jahre in der Bundesrepublik lebt, erhält diese Leistungen. Bei allen anderen liegt es im Ermessen der zuständigen Behörde.
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