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20.10.2011 Artikel

Ausgrenzung beim Bildungs- und Teilhabepaket stoppen

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die sich im Rahmen eines laufenden oder abgeschlossenen Asylbewerbungsverfahrens in Deutschland befinden, haben derzeit keinen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket im Bereich der Sozialhilfe. Nur wer bereits länger als vier Jahre in der Bundesrepublik lebt, erhält diese Leistungen. Bei allen anderen liegt es im Ermessen der zuständigen Behörde.

z.B. 07.06.2025
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