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"Eine-für-alle"-Klage stärkt die Verbraucher
Mit der „Eine-für-alle-Klage“ genannten Musterfeststellungsklage muss nur ein Verbraucher klagen, um die Rechte aller anderen Geschädigten auch zu vertreten. Das stärkt ihre Position und erhöht die Chance, ihre Rechte durchzusetzen. Viele Betroffene warten auf diese neue Klagemöglichkeit, beispielweise die Geschädigten des Dieselskandals.Filtern nach arbeitsgruppen:
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