Karlsruhe hat entschieden: Teile des bayerischen Verfassungsschutzgesetzes sind verfassungswidrig. Sie erlaubten tiefere Eingriffe in die Privatsphäre als mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Vorhaben der Ampel wissen das Gleichgewicht zwischen Freiheit und Sicherheit besser zu wahren.
Uli Grötsch, stellvertretender innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion und Sprecher im Untersuchungsausschuss NSU II, kommentiert das Urteil im NSU-Prozess. Er ist von weiteren Unterstützern des NSU-Trios überzeugt.
Entschieden gegen Gefährder vorgehen - unter dieser Überschrift hat das Parlament Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit debattiert. Dabei wird deutlich: Es geht nicht nur um neue Gesetze, es geht darum, bestehende richtig anzuwenden.
Einen absoluten Schutz vor Terroranschlägen gibt es nicht. Aber es gilt das Notwendige zu tun, um die Sicherheit in unserem Land bestmöglich zu gewährleisten. Die Große Koalition hat bereits etliche Maßnahmen im Inneren zur Terrorabwehr und Prävention in die Wege geleitet. Ein Überblick