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Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff kommt
Nach dem neuen Pflegebedüftigkeitsbegriff werden künftig körperliche, geistige und psychische Beeinträchtigungen der Selbständigkeit von Menschen gleichermaßen bewertet. Hier die Regelungen im Überblick.
Neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff einführen
Der Kern des neuen Gesetzes ist die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs, der im Gegensatz zum bisherigen nicht nur die körperlichen Einschränkungen von Menschen einbezieht, sondern körperliche, geistige und psychische Beeinträchtigungen ihrer Selbständigkeit gleichermaßen berücksichtigt.
Koalition deckt Schmiergeldgeschäfte im Gesundheitswesen
In der Aktuellen Stunde der SPD debattierte der Bundestag heute die Konsequenzen, die aus dem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zur Korruption im Gesundheitswesen zu ziehen sind. Dieser hatte entschieden, dass freiberufliche Ärzte wegen der Annahme von Schmiergeldern und teuren Geschenken von der Pharmaindustrie, rechtlich nicht belangt werden können. Die SPD-Fraktion sieht darin die Gefahr, dass der Korruption der Ärzte durch die Pharmaindustrie damit Tür und Tor geöffnet werde.