Der Deutsche Bundestag entscheidet am Freitag (17.11.) in 2./3. Lesung über das Zukunftsfinanzierungsgesetz, mit dem Start-ups, Wachstumsunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) leichteren Zugang zum Kapitalmarkt erhalten und damit Zukunftsinvestitionen in Deutschland tätigen können. Dafür werden Regelungen im Finanzmarkt-, Gesellschafts-, Verbraucherschutz- und Steuerrecht weiterentwickelt, erklären Lennard Oehl und Frauke Heiligenstadt.