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17.04.2026 Pressemitteilung Nr. 64

Krebsüberlebende dürfen nicht länger benachteiligt werden

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung heute auf, ein gesetzliches Recht auf Vergessenwerden für Krebsüberlebende einzuführen. Mit einem Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, der im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie verabschiedet wird, soll sichergestellt werden, dass eine überstandene Krebserkrankung nach Ablauf medizinisch begründeter Fristen nicht mehr bei Kredit- oder Versicherungsverträgen offengelegt werden muss. Frankreich, Belgien und Spanien haben vergleichbare Regelungen bereits eingeführt.
z.B. 29.04.2026
z.B. 29.04.2026

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