Bis 2045 muss Deutschland klimaneutral sein. Neben dem Ausbau der erneuerbaren Energien setzt die Ampel dabei auf Wasserstoff. Der Aufbau einer Wasserstoff-Infrastruktur erfolgt zweistufig. Zunächst soll bis 2032 ein ca. 9.700 Kilometer langes Wasserstoff-Kernnetz aufgebaut werden, das deutschlandweit wesentliche Wasserstoff-Standorte erschließen soll, etwa große Industriezentren, Speicher, Kraftwerke und Importkorridore. Dieses dient als Basis für den weiteren, zukünftigen Ausbau der Wasserstoff-Infrastruktur.

Der Grundstein dafür wurde bereits im Oktober 2023 mit einer Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) gelegt. In dieser Woche wurden nun weitere Regeln beschlossen, um letzte Details der Finanzierung des Kernnetzes und die zweite Stufe der Wasserstoffinfrastrukturregulierung an den Start zu bringen.

Das Gesetz sieht vor, die Finanzierung des Kernnetzes privatwirtschaftlich zu realisieren. Die SPD-Fraktion hat sich im parlamentarischen Verfahren dafür eingesetzt, die Rahmenbedingungen für die dazu notwendigen Investitionen zu verbessern.

Die Investitions- und Betriebskosten sollen dabei vollständig über Netzentgelte gedeckt werden. Diese werden zunächst allerdings gedeckelt, damit möglicherweise zu hohe anfängliche Netzentgelte den Wasserstoff-Hochlauf nicht hemmen.

Die Finanzierung aus Netzentgelten wird bis 2055 mit Hilfe eines sogenannten Amortisationskontos gestreckt. Die Differenz zwischen anfangs hohen Investitionskosten und geringen Einnahmen aufgrund gedeckelter Netzentgelte wird auf dieses Amortisationskonto verbucht. Wenn später mehr Nutzer:innen an das Netz angeschlossen sind, soll das Konto durch steigende Mehreinnahmen aus Netzentgelten bis spätestens 2055 ausgeglichen werden.

Dadurch wird sichergestellt, dass private Investitionen von Beginn an wirtschaftlich tragfähig sind und die Kosten für die ersten Wasserstoffnutzer:innen bezahlbar bleiben. Sollten die Kosten langfristig nicht durch Netzentgelte ausgeglichen werden können, kann der Bund mit Hilfe von Zuschüssen einspringen. Alle drei Jahre soll überprüft werden, ob das Finanzierungsmodell tragfähig ist oder Anpassungen erforderlich sind.

Das Gesetz sieht außerdem Instrumente vor, um die Entwicklung eines flächendeckenden Wasserstoffnetzes zu ermöglichen, das auf dem Kernnetz aufbaut. Dazu wird ab 2025 eine integrierte Netzentwicklungsplanung für Wasserstoff und Erdgas eingeführt. Künftig sollen Fernleitungsnetzbetreiber und Betreiber von Wasserstofftransportnetzen alle zwei Jahre einen gemeinsamen Netzentwicklungsplan erarbeiten. Dort soll unter anderem auch ausgewiesen werden, welche Erdgasleitungen auf Wasserstoff umgestellt werden können.