Der Deutsche Bundestag hat heute mit dem Beschluss zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern einen entscheidenden Schritt für die Wärmwende vollzogen. Geothermie ist als klimaneutrale und dauerhaft verfügbare Technologie ein Grundpfeiler für eine zukunftsfähige Wärmeversorgung. Bislang nutzen wir nur ca. zwei Prozent dieses Potenzials. Studien zeigen jedoch, dass Erdwärme einen deutlich höheren Anteil unseres künftigen Wärmebedarfs decken kann. Mit dem konsequenten Ausbau dieser Technologie stärken wir unsere Resilienz und Energiesouveränität, leisten einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz und schaffen neue Arbeitsplätze in Zukunftsbranchen, sagt Helmut Kleebank.
Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag das Gesetz zur Speicherung und zum Transport von Kohlendioxid beschlossen (KSpTG) und einen klaren und verlässlichen Rechtsrahmen für die Speicherung von CO2 („CCS“: Carbon Capture and Storage) und die Verwendung von CO2 – („CCU“: Carbon Capture and Utilization) gesetzt. Damit wird eine weitere wichtige Voraussetzung für die klimaneutrale Transformation unserer Industrie geschaffen, erklären Helmut Kleebank, Nina Scheer und Armand Zorn.
Am heutigen Mittwoch hat das Bundeskabinett den Entwurf für ein Wasserstoffbeschleunigungsgesetz beschlossen. Mit dem Gesetz sollen Genehmigungs- und Vergabeverfahren für Erzeugung, Speicherung, Import und Transport von Wasserstoff vereinfacht, digitalisiert und deutlich beschleunigt werden. Ziel ist es, den Markthochlauf der Wasserstoffwirtschaft in Deutschland voranzubringen und die notwendige Infrastruktur zügig auszubauen, erklärt Mahmut Özdemir.
Das Kabinett hat heute den Entwurf zum Standortfördergesetz beschlossen. Damit werden wichtige Impulse für mehr private Investitionen in den Wirtschaftsstandort Deutschland gesetzt. Das Gesetz soll bessere Bedingungen für Start-Ups und für Investitionen von Fonds in erneuerbare Energien und Infrastruktur schaffen, sowie zum Bürokratieabbau im Finanzmarktbereich beitragen, sagt Frauke Heiligenstadt.
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes beschlossen. Wir bringen damit eine erhebliche Stromsteuerentlastung für mehr als 600.000 Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft auf den Weg. Wir modernisieren das Energie- und Stromsteuerrecht zugunsten von Elektromobilität und schaffen Bürokratie ab, erklärt Frauke Heiligenstadt.
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