Rede von Lars Klingbeil zum Leistungsschutzrecht am 1. März 2013

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich gebe zu, ich habe nicht mehr daran geglaubt, dass wir uns hier heute in der zweiten und dritten Lesung mit dem Leistungsschutzrecht beschäftigen müssen. Zu klar waren die vielen Argumente gegen dieses Leistungsschutzrecht, das heute auf den Weg gebracht werden soll, und zu deutlich und zu groß war der Widerstand, den es aus allen gesellschaftlich relevanten Gruppen gegen dieses Leistungsschutzrecht gegeben hat.

Wenn man sich den gesamten Weg dieses Leistungsschutzrechts anschaut, dann ist klar: Dieses Gesetz steht exemplarisch für den politischen Verfall dieser schwarz-gelben Koalition.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Zurufe von der FDP: Oh!)

 

 

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Es war ein unwürdiges Schauspiel, das wir an vielen Stellen erlebt haben. Wenn man ein Gesetz zwei Tage vor der zweiten und dritten Lesung so maßgeblich verändert, was ja auch Redner aus dem schwarz-gelben Lager zugegeben haben, und wenn man das Ganze dann hier im Eilverfahren durchdrückt, dann ist das ein Programm für die Steigerung von Politikverdrossenheit. Es gibt viele Menschen, die wollen erklärt haben, was hier eigentlich passiert. Diese Erklärungen wurden in der heutigen Diskussion nicht geliefert.

(Beifall bei der SPD)

Mehr als drei Jahre lang wurde diskutiert. Das Gesetz wurde in den letzten Wochen aufgesetzt, und es wurde abgesetzt. Wir haben zwei Tage vor der entscheidenden Abstimmung eine gravierende Änderung bekommen, und heute soll das Gesetz im Eiltempo durchgeboxt werden.

Die Anhörung im Rechtsausschuss und im Unterausschuss „Neue Medien“ – da war ich dabei – haben teilweise vernichtende Kritik am Leistungsschutzrecht erbracht. Wir haben gesehen, es gibt schon heute technische Möglichkeiten, es gibt große rechtliche Bedenken. Ich frage mich: Wie sollen wir als Parlamentarier eigentlich damit umgehen?
Siegfried Kauder, der Vorsitzende des Rechtsausschusses, hat erklärt, er habe verfassungs- und europarechtliche Bedenken – ich zitiere –:
Wir stehen vor dem Dilemma, dass wir einen großen Teil unserer Hausaufgaben nicht gemacht haben.

Da hat Herr Kauder recht, und deswegen wäre es auch richtig gewesen, die Entscheidung heute zu verschieben und uns Zeit zu nehmen, uns das Leistungsschutzrecht noch einmal genau anzuschauen.

Wenn Herr Kauder von verfassungsrechtlichen Bedenken geredet hat, dann frage ich mich: Sind die eigentlich in den letzten beiden Tagen ausgeräumt worden?
Oder ich verweise auf den Kollegen Peter Tauber, einen geschätzten Kollegen aus der Enquete-Kommission, der ja erklärt hat, warum er heute gegen das Leistungsschutzrecht stimmt. Da frage ich mich: Wie kann es eigentlich sein, dass diejenigen, die von der CDU/CSU in die Enquete-Kommission geschickt werden, diejenigen, denen man sagt: „Ihr seid unsere Netzexperten, und ihr vertretet uns da“, zum großen Teil das Leistungsschutzrecht ablehnen, das aber trotzdem ohne Relevanz in der schwarz-gelben Regierung bleibt?

Außerhalb des Parlaments gibt es ein großes Bündnis: Wirtschaftsverbände wie BDI, BITKOM und eco, Jugendverbände der Parteien wie Jusos, Grüne Jugend und Junge Union sowie der Chaos Computer Club, sie alle sprechen sich gegen dieses Leistungsschutzrecht aus. Ich sage Ihnen: Es gibt nicht viele Momente, in denen es ein solch großes Bündnis gibt. Auch alle namhaften Urheberrechtsexperten haben sich gegen das Leistungsschutzrecht ausgesprochen. Gestern hat sich auch der Deutsche Journalisten-Verband klar positioniert und uns aufgefordert, diesem Gesetzentwurf heute nicht zuzustimmen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der schwarz-gelben Seite, was muss denn eigentlich noch alles passieren, damit Sie merken: „Dieses Leistungsschutzrecht brauchen wir nicht“?

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Abwahl! – Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Keine Sachargumente!)

Präsident Dr. Norbert Lammert:
Herr Kollege Klingbeil, darf der Kollege Höferlin eine Zwischenfrage stellen?

Lars Klingbeil (SPD):
Nein, momentan nicht. Sie haben eine weitere Anhörung abgelehnt; dann lasse ich auch keine Zwischenfragen zu.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Warum sind Sie denn so unsicher, Herr Kollege?)

Wirtschaftsminister Rösler hat einen Beirat „Junge Digitale Wirtschaft“ gegründet. Reden Sie doch einmal mit denjenigen, die in diesem Beirat sitzen! Alle dort lehnen das Leistungsschutzrecht ab. Ich sage Ihnen: Für viele Menschen steht hinter der Frage, warum der Gesetzentwurf zum Leistungsschutzrecht so schnell verabschiedet werden soll, ein großes Fragezeichen. Erst handelte es sich um eine Lex Google. Dann wurde verändert. Jetzt heißt es: Einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte sind ausgenommen. Sie schaffen damit vage und unklare Rechtsbegriffe. Sie überlassen die Auslegung dieses Gesetzes ganz offen Gerichten.

(Stephan Thomae [FDP]: Wir leben in einem Rechtsstaat, Herr Kollege! Zweifeln Sie etwa an unseren Gerichten?)

Ich habe vorhin schon gesagt: Das ist eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Anwaltskanzleien. Gerichte müssen nachher klären, wie es mit diesem Leistungsschutzrecht weitergeht. Sie schaffen Rechtsunsicherheit, und ich sage Ihnen: Sie verhindern auch Innovationen. Google war lange Zeit die Zielscheibe dieses Gesetzes. Aber jetzt werden es kleine Unternehmen, Mittelständler und innovative Unternehmen sein, die hier am deutschen Markt erfolgreich sein sollten; das wäre unser Wunsch. Aber Sie würgen diese Innovationen ab.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Die SPD hat sich intensiv mit dem Leistungsschutzrecht auseinandergesetzt – das wissen Sie –, wir haben eigene Gutachten auf den Weg gebracht, und wir haben diskutiert. Aber wir sind zu dem Entschluss gekommen: Ein Leistungsschutzrecht in Deutschland ist nicht notwendig. Auch wir sagen: Ja, es gibt Probleme. Es gibt Probleme bei den Verlagen, um die wir uns kümmern wollen. Wenn Sie sich den Entschließungsantrag, den wir eingebracht haben, anschauen, dann stellen Sie fest, dass wir sagen: Es ist beispielsweise problematisch, wenn heute geschäftsmodellmäßig auf die Archive der Süddeutschen Zeitung zurückgegriffen wird, wenn dort herauskopiert wird, wenn etwas daraus unautorisiert verwendet wird. Aber das ist eine Problematik im Urheberrecht, für die wir kein neues Schutzrecht brauchen.

(Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Ja!)

Deswegen noch einmal das Angebot: Ziehen Sie diesen Gesetzentwurf zurück, und lassen Sie uns gemeinsam auf einen vernünftigen Weg kommen! Dann finden wir eine Lösung, die keine Rechtsunsicherheit schafft und Innovationen nicht abwürgt.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Wie eine Lösung aussehen könnte, wissen Sie aber auch nicht so richtig, oder?)

Der Journalismus wandelt sich, liebe Kolleginnen und Kollegen. Er ist dezentraler, er ist partizipativer, er ist schneller geworden. Wir Sozialdemokraten haben uns viele Gedanken gemacht, wie wir Qualitätsjournalismus sichern können. Wir haben im Jahr 2012 einen Antrag zur Sicherung der Freiheit, der Vielfalt und der Qualität und zur Finanzierung des Journalismus eingebracht, der über 20 Vorschläge enthalten hat, was wir machen können, um Qualitätsjournalismus auch in Zeiten des digitalen Umbruchs zu gestalten. Dieser Antrag ist abgelehnt worden, Herr Krings. Wenn Sie sich heute hier hinstellen und sagen: „Die Sozialdemokraten haben keine Ideen“,

(Beifall des Abg. Dr. Günter Krings [CDU/CSU])

dann kann ich Ihnen nur empfehlen: Schauen Sie sich den Antrag an, den wir eingebracht und den Sie abgelehnt haben! Ihre Antwort auf die Herausforderungen des digitalen Wandels ist das Leistungsschutzrecht. Wir haben darauf umfassendere Antworten gegeben. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

(Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Nur Blabla!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen von Schwarz-Gelb, das Urheberrecht hat unter Ihnen dreieinhalb Jahre keine Veränderung erfahren. Sie haben die Züge aufeinander zufahren lassen. Sie stehen mit offenem Mund vor den Herausforderungen, die das Urheberrecht mit sich bringt. Das Einzige, was in dieser Legislaturperiode am Urheberrecht geändert wird, ist das Leistungsschutzrecht. Das ist eine magere Bilanz. Ich sage Ihnen: Wir werden diesen Gesetzentwurf, der heute verabschiedet wird, im Bundesrat stoppen. Dann können wir mit der Diskussion noch einmal von vorne anfangen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Blockadepartei!)